Ex-Nationalspieler Berliner Gericht prüft Unterlassungsklage gegen Boateng
Ein Interview, in dem sich der Ex-Fußball-Nationalspieler abfällig über seine Ex-Freundin äußert, bereitet ihm seit Jahren Ärger. Jetzt prüfen Richter erneut den Fall.
Im Streit um Äußerungen des ehemaligen Fußball-Nationalspielers Jérôme Boateng über seine Ex-Partnerin Kasia Lenhardt ist das Berliner Kammergericht um eine gütliche Einigung bemüht. Der Vorsitzende Richter Oliver Elzer stellte diese bei der mündlichen Verhandlung im Berufungsprozess in den Raum. Die Anwälte reagierten zunächst zurückhaltend, wollen sich jedoch mit ihren Mandanten beraten. Sollte es nicht in den nächsten Wochen zu einem Vergleich kommen, wird das Gericht in ein Urteil sprechen.
Das Gericht prüft in zweiter Instanz eine Unterlassungsklage der Mutter des Models, das im Februar 2021 gestorben ist. Das Berliner Landgericht hatte Boateng im November 2022 eine Äußerung untersagt. Der Mutter geht es in der Klage jedoch um fünf weitere Aussagen. "Ihr geht es darum, Äußerungen über ihre verstorbene Tochter, die Unwahrheiten beinhalten, zu unterbinden", erklärte Rechtsanwalt Markus Hennig.
Anwältin: Boateng wiederholt Äußerungen nicht
In dem Interview hatte Boateng unter anderem über Auseinandersetzungen in der Beziehung gesprochen. Seine Aussagen verfälschten das Lebensbild von ihrer Tochter, argumentiert die Klägerin. Boatengs Anwältin erklärte erneut vor Gericht, der Fußballspieler bedauere das Interview. Er beabsichtige nicht, die Äußerungen zu wiederholen. Man sei grundsätzlich zu einem Vergleich bereit, so die Anwältin.
Lenhardt war 2012 Finalistin bei "Germany"s Next Topmodel" und zuletzt mit Boateng liiert. Kurz bevor dessen Interview erschien, hatte sich das Paar getrennt. Am 9. Februar 2021 gab ihre Familie über einen Anwalt bekannt, dass Kasia Lenhardt tot sei. Die Polizei in Berlin bestätigte damals einen Einsatz, bei dem eine leblose Person gefunden worden war. Es gebe keine Anzeichen für Fremdeinwirkung, hieß es seinerzeit.
- Nachrichtenagentur dpa