Hund schießt auf Herrchen Jäger verliert seinen Waffenschein
Der Hund eines Jägers soll in Sachsen einen Schuss aus dessen Jagdgewehr ausgelöst haben. Die Klage gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte hat der Mann nun vor Gericht verloren.
Nachdem sein Hund auf ihn geschossen hat, ist ein Jäger sein Gewehr los. Das Verwaltungsgericht München wies mit Urteil die Klage des Mannes gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte ab. Hintergrund ist ein kurioser Vorfall aus dem November 2016 im Jagdrevier des Klägers in der Gemeinde Oßling in Sachsen, wo er eine Fischzucht betreibt.
Damals soll der Hund des Mannes im Auto einen Schuss aus dem Jagdgewehr ausgelöst haben. Der Jäger, der sich gerade mit einer Passantin unterhielt, wurde am Arm verletzt. Das Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm, in dessen Zuständigkeitsgebiet der Mann seinen Hauptwohnsitz hat, entzog ihm daraufhin die Waffenbesitzkarte, auch sein Jagdschein wurde nicht verlängert. Denn Jäger dürfen Waffen nicht schussbereit (also teilweise oder vollständig geladen) in ihrem Auto transportieren.
Gericht: Kläger ist für Waffenbesitz nicht zuverlässig genug
Das Gericht teilte die Ansicht des Landratsamtes, dass der Kläger nicht zuverlässig genug sei, um eine Schusswaffe zu kaufen oder zu besitzen, "weil anzunehmen ist, dass er mit Waffen oder Munition auch künftig nicht vorsichtig umgehen wird".
Der Transport einer geladenen Waffe im Auto bedeute immer Gefahr – "was insbesondere für Pirschfahrten gilt", wie das Gericht mitteilte. Denn solche Fahrten führten oft durch unwegsames Gelände, was – ebenso wie die Mitnahme eines Jagdhundes – die Wahrscheinlichkeit erhöhe, dass sich versehentlich ein Schuss löst. Der Jäger habe somit eine elementare Pflicht verletzt. "Allein etwas ungewöhnliche oder atypische Umstände vermögen dies nicht zu relativieren oder zu rechtfertigen."
Nicht der einzige Fall von schießendem Hund
Nach der mündlichen Verhandlung im Februar hatte der Kläger noch vergeblich versucht, sich mit dem Landratsamt zu einigen. Er kann jetzt aber noch eine Instanz weiterziehen und Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen.
So kurios der Fall auch ist, er ist nicht der Einzige seiner Art. Im November vergangenen Jahres wurde bekannt, dass ein 74 Jahre alter Hundebesitzer im US-Bundesstaat Texas von seinem Tier mit einer Flinte angeschossen und verletzt wurde.
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Der Mann hatte in der Wüste bei Las Cruces Präriehasen gejagt und wollte mit seinem Pickup-Wagen nach Hause fahren, wie die Lokalzeitung "Las Cruces Sun News", ein Ableger der "USA Today", berichtete. Die Schusswaffe lag laut dem Bericht geladen auf dem Rücksitz, als sich der Rottweiler-Mischling Charlie mit dem Fuß im Abzug verfing. Der Schuss traf den Mann durch die Lehne des Fahrersitzes in die Brust. Im Januar 2018 war ein Jäger in Russland ums Leben gekommen, nachdem sein Hund einen Schuss ausgelöst hatte.
- Nachrichtenagentur dpa