"Erfahrungen im Milieu sicher hilfreich" Arbeitsagentur verbietet Betreiber wohl Suche nach Bordellchefin
In Sachsen-Anhalt hat die Bundesagentur für Arbeit offenbar eine spezielle Stellenausschreibung abgelehnt. Es ging um einen Job in einem Bordell.
Robert Frickinger ist auf der Suche nach einer stellvertretenden Geschäftsführerin für sein Bordell. Um eine geeignete Kollegin zu finden, will der 68-Jährige bei der Bundesagentur für Arbeit in Halle (Sachsen-Anhalt) eine Stellenanzeige schalten – doch sein Vorhaben stößt offenbar auf Ablehnung, wie die "Bild" berichtet.
Frickinger betreibt das größte Bordell in Halle, das "X-Carree" in Bahnhofnähe. Vor sechs Jahren sei seine Frau gestorben, die mit ihm für die Verwaltung verantwortlich war, heißt es in dem Bericht. Nun habe Frickinger neue Unterstützung gesucht.
Die Stellenanzeige sehe eine weibliche Person, zwischen 35 und 55 Jahren, mit kaufmännischen, steuerrechtlichen und juristischen Grundkenntnissen und eine ausgeprägte soziale Kompetenz für die Führungsposition vor. "Erfahrungen im Milieu sicher hilfreich, aber nicht erforderlich", schrieb Frickinger laut "Bild" in der Annonce. "Eine P...fmutter im besten Sinne des Wortes eben" – so habe der Bordellbesitzer seine Anforderungen zusammengefasst, zitiert die Zeitung. Als "Puffmutter" wird umgangssprachlich die Chefin eines Bordells bezeichnet.
Anzeige verstößt gegen Vorschriften
Doch die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte die Anzeige der "Bild" zufolge nie. "Ich habe Ihre Stellenausschreibung gesehen und muss Ihnen leider mitteilen, dass diese nicht durch die Agentur für Arbeit übernommen wird", hieß es demnach als Begründung einer Angestellten.
Die Stabsstelle Sachsen-Anhalt Süd verteidigte die Ablehnung, wie die "Bild" berichtet. "Soweit kein offensichtlicher Bezug zur Prostitution besteht, können Stellenangebote entgegengenommen werden", sagte eine Sprecherin der Zeitung. Zudem dürfe eine Anzeige nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen.
Weil Frickinger jedoch explizit nach einer Frau für das Prostitutionsgewerbe gesucht hat, erfüllte seine Anzeige keine der Anforderungen – und der 68-Jährige muss sich auf anderem Wege eine neue Chefin suchen.
- bild.de: "Jobcenter verbietet 'Puffmutter'"