Koblenz Gericht verbietet Anbieter aus Gibraltar Glücksspiel
Einem in Gibraltar ansässigen Anbieter eines Online-Glücksspiels hat das Landgericht Koblenz die Tätigkeit hierzulande untersagt. Er dürfe weder Personen in Deutschland seine auf den Ausgang staatlicher Lotterien ausgerichteten Wetten anbieten, noch im Internet, per Mail oder in Fernsehspots dafür werben, entschied das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: 15 O 184/17). Es gab damit der Klage von Lotto Rheinland-Pfalz statt, die Lottogesellschaft sah sich um Einnahmen gebracht.
Bei dem verurteilten Anbieter konnten Spieler auf den Ausgang der Ziehung der Lotterien "6 aus 49", Eurojackpot und Glücksspirale tippen. Es gewannen diejenigen, die die Zahlen tippten, die bei den staatlichen Lotterien gezogen wurden - ohne aber direkt an diesen staatlichen Lotterien teilzunehmen. Vielmehr bestimmte eine weitere Firma aus Gibraltar die Gewinnchancen und berechnete die Gewinne.
Die Beklagte besitze keine Erlaubnis einer deutschen Behörde "für die Veranstaltung oder Vermittlung von Glücksspielen", betonte das Gericht. Online-Glücksspiel sei schnell, bequem und zeitlich unbeschränkt verfügbar. Dort fehle die soziale Kontrolle, das anonyme und isolierte Spielen begünstige die Entwicklung von Spielsucht in besonderem Maße. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Den Angaben zufolge hat die beklagte Seite angekündigt, Berufung einzulegen.