Auslieferung nicht vom Tisch Puigdemont kann Gefängnis unter Auflagen verlassen
Entscheidung in Schleswig-Holstein: Der ehemalige Regionalpräsident Kataloniens,
Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont kommt zunächst unter Auflagen frei. Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hat nach einer Mitteilung zwar einen Auslieferungshaftbefehl erlassen, den Vollzug aber sogleich unter Auflagen ausgesetzt. Zu den Auflagen gehört unter anderem die Zahlung einer Kaution in Höhe von 75.000 Euro.
Wegen des spanischen Hauptvorwurfs der Rebellion kann Puigdemont dabei nicht ausgeliefert werden. Der Auslieferungshaftbefehl des OLG bezieht sich nur auf den zweiten Vorwurf der Untreue. Und da hält das Gericht weitere Klärungen und mehr Informationen für nötig. Über die Durchführung der Auslieferung befindet abschließend die Generalstaatsanwaltschaft.
Wann Puigdemont die Justizvollzugsanstalt Neumünster verlassen kann, ist seinem Anwalt zufolge noch unklar. Zunächst müssten die erlassenen Auflagen erfüllt werden, sagte Puigdemonts Rechtsanwalt Till Dunckel. Das solle so schnell wie möglich geschehen. Einer JVA-Mitarbeiterin zufolge wird Puigdemont frühstens am Freitagmorgen auf freien Fuß gesetzt.
Auslieferung wegen Rebellion unzulässig
Das Gericht ist der Auffassung, dass eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Rebellion unzulässig ist. Begründet wird das damit, dass sein Verhalten "in der Bundesrepublik Deutschland nach hier geltendem Recht nicht strafbar" wäre. Für den Straftatbestand des Hochverrats fehle das Merkmal der "Gewalt".
Wegen des Vorwurfs der Korruption in Form von Untreue sei hingegen eine Auslieferung an Spanien möglich. Um darüber zu entscheiden, seien jedoch weitere Informationen über die Vorgänge nötig.
Da der Vorwurf der Untreue nicht so schwer wiegt wie der der Rebellion, und dadurch die Fluchtgefahr sinke, kann der Politiker nun unter Auflagen freigelassen werden. Anhaltspunkte dafür, dass Puigdemont in Spanien der Gefahr politischer Verfolgung ausgesetzt sein könnte, sind für das OLG nicht ersichtlich. Ein Antrag auf Asyl hätte also keine Aussicht auf Erfolg.
Puigdemonts Anwälte begrüßen Entscheidung
Die Anwälte Puigdemonts zeigten sich in einer Mitteilung erfreut über die Entscheidung des OLG. "Wir freuen uns sehr für unseren Mandanten." Das Gericht habe den von der spanischen Justiz erhobenen Vorwurf der Rebellion als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. "Der unerhörte Vorwurf einer Rebellion ist damit aus der Welt."
In Bezug auf den Vorwurf einer möglichen Untreue halte das Gericht weitere Sachaufklärung für erforderlich. "Wir respektieren, dass das Gericht in dieser für das europäische Demokratieverständnis richtungsweisenden Sache nicht über die Auslieferung entscheiden möchte, ohne der spanischen Justiz noch ein weiteres Mal Gelegenheit zu geben, den einzig noch in Betracht kommenden Vorwurf zu belegen", teilten die Anwälte mit.
Bislang saß er formal in Festhaltegewahrsam
Puigdemont sitzt seit seiner Festnahme am 25. März auf der Autobahn A7 in Schleswig-Holstein aufgrund eines Europäischen Haftbefehls in der Justizvollzugsanstalt in Neumünster ein. Formal handelte es sich bisher um Festhaltegewahrsam, nicht aber um Abschiebehaft.
Die spanische Justiz wirft Puigdemont Rebellion und Veruntreuung öffentlicher Mittel für das Unabhängigkeitsreferendum vor. Auf Rebellion stehen in Spanien bis zu 30 Jahre Gefängnis. Hintergrund der Geschehnisse ist das von der Zentralregierung in Madrid untersagte und vom spanischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig eingestufte Referendum vom 1. Oktober 2017 über die Unabhängigkeit Kataloniens sowie ein anschließender Abspaltungsbeschluss der Separatisten.
Puigdemont macht auch hinter Gittern Politik
Unterdessen machte Puigdemont hinter Gittern von Neumünster aus weiter Politik. In einem auf seinem Twitter-Account veröffentlichten Brief an die Unabhängigkeitsbefürworter in der spanischen Konfliktregion sprach er sich dafür aus, Jordi Sànchez erneut als Kandidaten für die Regionalpräsidentschaft aufzustellen. Allerdings sitzt auch Sànchez wegen der Unabhängigkeitsbestrebungen in Spanien in Untersuchungshaft.
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- dpa, Reuters, AFP
- Pressemitteilung des OLG