Wegweisendes Urteil Städte dürfen Diesel-Fahrverbote verhängen
Kommunen dürfen Fahrverbote für unsaubere Dieselautos aussprechen. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Fahrverbote für Dieselautos prinzipiell für rechtmäßig erklärt. Städte können damit jetzt Fahrverbote in ihre Luftreinhaltepläne aufnehmen und unsaubere Dieselautos aus Innenstädten verbannen.
Erste Verbote in Stuttgart und Düsseldorf möglich
Stuttgart und Düsseldorf könnten die ersten Städte sein, in denen ein Fahrverbot für unsaubere Diesel-Pkw verhängt wird. Denn in beiden Städten ist die Luftqualität besonders schlecht. Die Bezirksregierung in Düsseldorf hält deshalb Fahrverbote für Diesel auch kaum mehr für vermeidbar. Andere Städte könnten dem Beispiel folgen.
Verwaltungsgerichte in den Bundesländern hatten zuvor die Behörden der Städte Düsseldorf und Stuttgart dazu verpflichtet, die Luftbelastungen schnell zu senken – wenn nötig mit Fahrverboten.
Fahrverbote bleiben Einzelfallentscheidungen
Ob die Städte Fahrverbote verhängen, müssen sie noch entscheiden. Denn Fahrverbote bleiben immer eine Einzelfallentscheidung. Sie könnten von Stadt zu Stadt unterschiedlich ausfallen und zeitlich auf Strecken und Stadtzonen begrenzt sein, in denen die Grenzwerte am stärksten überschritten werden.
- dpa, AFP