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AfD-Eilantrag scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht


Vorsitz in Ausschüssen
AfD scheitert vor Bundesverfassungsgericht

Von dpa, joh

23.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Alice Weidel und Stephan Brandner (beide AfD) im Bundestag.Vergrößern des Bildes
Alice Weidel und Stephan Brandner (beide AfD) im Bundestag. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)

Eigentlich hätte die AfD den Vorsitz in drei Ausschüssen übernehmen können. Doch ihre Kandidaten wurden nicht gewählt. Also zog die Partei mit einer Klage nach Karlsruhe.

Die AfD-Fraktion im Bundestag muss vorerst weiter auf den Vorsitz in drei Ausschüssen verzichten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, die von den anderen Abgeordneten nicht gewählten AfD-Kandidaten vorläufig einzusetzen. Die abschließende Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Es sei "nicht von vornherein völlig ausgeschlossen", dass hier Rechte der AfD-Fraktion verletzt seien, teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Donnerstag mit.

Die Ausschüsse werden in jeder Wahlperiode neu benannt und besetzt. "Die Ausschussvorsitzenden haben eine bedeutende Position", heißt es auf der Homepage des Bundestags. Sie bereiten die Sitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie. Welche Fraktion welchem Ausschuss vorsitzt, wird im Ältestenrat ausgehandelt. Kommt es – wie nach der Wahl im September – zu keiner Einigung, wird aus der Stärke der Fraktionen eine Zugriffsreihenfolge berechnet. Nach dieser Rangfolge dürfen sich die Fraktionen im Wechsel ihre Ausschüsse aussuchen.

Der parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, hat mit Enttäuschung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert. "Heute ist mal wieder ein schlechter Tag für die parlamentarische Demokratie. Der AfD-Bundestagsfraktion wird eine faire Teilhabe an der parlamentarischen Arbeit verweigert. Wir werden weiter mit unlauteren Mitteln ausgegrenzt", teilte Brandner am Donnerstag mit.

AfD nennt Ausschluss Bruch mit jahrzehntelangen Gepflogenheiten

An die AfD waren so der Innen- und der Gesundheitsausschuss sowie der Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit gefallen. Üblicherweise benennen die Fraktionen für ihre jeweiligen Ausschüsse dann auch einfach den oder die Vorsitzende – nur bei Widerspruch wird gewählt. Dabei hatten die anderen Abgeordneten am 15. Dezember in allen drei Ausschüssen die AfD-Kandidaten durchfallen lassen. Ein zweiter Anlauf am 12. Januar endete mit demselben Ergebnis. Die AfD spricht von einem Bruch jahrzehntelanger Gepflogenheiten und hat geklagt.

Schon in der vorherigen Wahlperiode hatte es Streit gegeben. Damals hatte der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner zwar zunächst in geheimer Wahl die notwendige Mehrheit erhalten, um den Vorsitz im Rechtsausschuss zu übernehmen. Im November 2019 wurde er aber wieder abberufen – ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestags. Grund dafür waren mehrere Eklats, die Brandner ausgelöst hatte.

Auch hierzu läuft noch ein Verfahren in Karlsruhe. Einen Eilantrag der Fraktion auf Wiedereinsetzung Brandners hatten die Richter im Mai 2020 abgelehnt – unter anderem mit der Begründung, dass die AfD ihre Beeinträchtigung durch die Benennung eines anderen Kandidaten selbst verringern könne. Sie hatten damals aber auch auf den Grundsatz der Gleichbehandlung der Fraktionen verwiesen. Eine effektive Opposition dürfe nicht auf das Wohlwollen der Mehrheit angewiesen sein.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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