Wegen Widerstand gegen Polizisten Corona-Protest: AfD-Politiker Hilse droht Aufhebung der Immunität
Karsten Hilse war selbst Polizist, bevor er für die AfD in den Bundestag einzog. Auf einem Corona-Protest in Berlin leistete er Widerstand gegen seine Ex-Kollegen. Nun drohen ihm Konsequenzen.
Dem AfD-Bundestagsabgeordneten Karsten Hilse droht die Aufhebung der Immunität. Die Staatsanwaltschaft Berlin bestätigte der "taz" am Freitag, dass sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gegen den Politiker führe und beim Bundestag beantragt habe, Strafverfolgung gegen den Abgeordneten zu genehmigen.
Hilse, selbst Polizist, soll bei einer Demonstration der sogenannten "Querdenken"-Bewegung im November 2020 Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet haben. Es geht dem Zeitungsbericht zufolge um einen Vorfall am Rande einer Demonstration zur Abstimmung über das Infektionsschutzgesetz am 18. November 2020.
Hilse selbst habe zu der Protestaktion mobilisiert. Am selben Tag waren rechte Aktivisten von anderen AfD-Abgeordneten in den Bundestag eingelassen worden und hatten unter anderem den damaligen Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) beschimpft.
Inszenierter Widerstand?
Von der kurzzeitigen Festnahme Hilses existieren auch Videos, die von AfDlern zum Teil weit verbreitet wurden. Die Bundestagspolizei vermerkte in einem internen Dokument laut Medienberichten, Beamte hätten Hilse auf die fehlende Maske angesprochen, der aber habe sich "unkooperativ" verhalten, sich als Abgeordneter ausgewiesen, dann seinen Begleiter zum Filmen aufgefordert – und gezielt Widerstand geleistet, als die Kamera lief.
Hilse stammt aus Sachsen, bei der Wahl im September errang er mit 33,4 Prozent erneut das Direktmandat im Wahlkreis Bautzen I. Er mobilisiert stark gegen die Corona-Maßnahmen, setzte darauf auch in seinem Wahlkampf. Im Bundestag nimmt er nun in der Regel auf der Tribüne Platz, weil er ablehnt, ein Impf- oder Test-Zertifikat für den Zutritt zum Plenarsaal vorzuzeigen.
Die Bundestagsverwaltung erklärte auf "taz"-Anfrage, dass sie zu Immunitätsangelegenheiten keine öffentlichen Erklärungen abgebe. Ermittlungsverfahren gegen Bundestagsabgeordnete können nur geführt werden, wenn im Bundestag die Immunität aufgehoben wird.
- Nachrichtenagentur AFP und eigene Recherchen