Eilantrag genehmigt Kalbitz klagt erfolgreich gegen AfD-Rauswurf
Andreas Kalbitz ist wegen seiner Verbindungen in die rechtsextreme Szene aus der AfD ausgeschlossen worden. Dagegen ist er gerichtlich vorgegangen – vorerst erfolgreich.
Das Berliner Landgericht hat einem Eilantrag des Brandenburger AfD-Politikers Andreas Kalbitz auf eine einstweilige Verfügung gegen seinen Rauswurf aus der Partei stattgegeben. Nach mündlicher Verhandlung entschied das Gericht in dem Zivilstreit am Freitag, dass der bisherige brandenburgische Partei- und Fraktionschef Mitglied bleiben und an Parteigremien teilnehmen könne, bis das AfD-Bundesschiedsgericht eine Entscheidung fällt.
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Mitte Mai hatte der AfD-Bundesvorstand Kalbitz' Mitgliedschaft mit einem Mehrheitsbeschluss wegen Kontakten ins rechtsextreme Milieu für nichtig erklärt. In dem Beschluss hieß es, die Mitgliedschaft sei mit sofortiger Wirkung aufgehoben, "wegen des Verschweigens der Mitgliedschaft in der "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) und "wegen der Nichtangabe seiner Mitgliedschaft" bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994. "Es gibt keine frühere Mitgliedschaft in der HDJ", sagte Kalbitz dagegen.
Die AfD führt die HDJ auf einer sogenannten Unvereinbarkeitsliste: Personen, die Mitglied in Organisationen dieser Auflistung sind, dürfen nicht gleichzeitig Mitglied in der AfD sein. Vor Parteieintritt sollen entsprechende Mitgliedschaften offen gelegt werden. Die HDJ ist vom damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble 2009 verboten worden.
- Nachrichtenagenturen AFP, dpa