Foto mit Hitler-Weinflaschen Berliner AfD-Frau droht Parteiausschluss
Eine Abgeordnete der
Vor Jahren hat sich Jessica Bießmann in einer Küche fotografieren lassen. Im Hintergrund zu sehen: Ein Regal voller Weinflaschen mit verbotenen Motiven. Es sind Etiketten mit Bildern von Adolf Hitler, darunter steht "Sieg Heil" und "Führerwein". Auch am Dienstag finden sich die umstrittenen Fotos noch auf der privaten Myspace-Seite der Politikerin. Die Berliner AfD erwägt nun Konsequenzen.
Entdeckt hatte die Fotos ein Twitter-User ganz zufällig. Er googelte den Namen der Frau und landete auf ihrer Myspace-Seite. Vergangene Woche teilte er die Fotos von Jessica Bießmann und dem "Führerwein" auf Twitter. Die Internetseite "Buzzfeed" griff den Beitrag auf und berichtete, dass die Flaschen hinten rechts im Regal aus Italien seien.
Bießmann: "Das war bei einem Freund"
Die inzwischen 37 Jahre alte Jessica Bießmann äußerte sich dazu lange nicht. Erst am Sonntag veröffentlichte die Tageszeitung "BZ" einige Zitate von ihr. Demnach habe sie damals nur schöne Fotos in der Wohnung eines Freundes machen wollen. Vom Hitler-Wein im Hintergrund habe sie nichts bemerkt.
"Das Ganze ist zehn Jahre her. Und es war nicht meine Wohnung", habe Bießmann der "BZ" gesagt. "Das war bei einem Freund, der in einem Vorort von Chemnitz wohnt. Heute haben wir keine Verbindung mehr."
Trotzdem hat die Berliner AfD inzwischen ein Parteiausschlussverfahren gegen die Abgeordnete eingeleitet. Das habe der Landesvorstand einstimmig beschlossen, berichtete der Rundfunk Berlin-Brandenburg und berief sich auf den Sprecher der Berliner AfD, Ronald Gläser. Einzelheiten wurden nicht genannt. Bisher ist Jessica Bießmann familienpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion in Berlin.
Bilder dürfen nicht öffentlich gezeigt werden
Ob Bießmann möglicherweise auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss, sei bislang noch offen, berichtete der RBB weiter. Derzeit werde noch nicht ermittelt. Tatsächlich ist der Besitz solcher Flaschen nicht strafbar, doch der Verkauf und die öffentliche Präsentation sind verboten.
Laut wissenschaftlichem Dienst des Bundestags gehört auch das "Kopfbild" Adolf Hitlers zu den verfassungswidrigen Kennzeichen. Solche Bilder wurden in der Zeit des Nationalsozialismus massenhaft verwendet, ist hier die Begründung.
- Twitter-Beitrag des Users @PolitikUndLiebe
- Stellungnahme der AfD im RBB