Beschwerde zurückgewiesen Gericht: Sachsen-AfD darf als rechtsextrem bezeichnet werden
Der Verfassungsschutz hat die sächsische AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Das Oberverwaltungsgericht wies eine Beschwerde der Partei zurück.
Das Landesamt für Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband Sachsen als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen. Die Beschwerde der Partei gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden sei im Eilverfahren zurückgewiesen worden, teilte das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen (OVG) mit. Die Beschwerdebegründung des AfD-Landesverbandes habe nicht zu einer Änderung des Beschlusses geführt. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.
Das Verwaltungsgericht Dresden hatte den Eilantrag im vergangenen Sommer abgelehnt. Es lägen "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte" dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die "gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen" und "gegen das Demokratieprinzip" gerichtet seien, erklärte das Gericht bei seiner Entscheidung im vergangenen Jahr.
Das Landesamt hatte den sächsischen Landesverband der AfD im Dezember 2023 als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Deren Jugendorganisation Junge Alternative wurde schon seit April 2023 als gesichert rechtsextremistisch geführt. Mit ihrem Eilantrag wollte die AfD erreichen, dass der Verfassungsschutz den Landesverband der Partei nicht mehr entsprechend einordnen, beobachten, behandeln und prüfen darf.
- Nachrichtenagenturen dpa und AFP