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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Wahl zum Bundestagsvizepräsidenten AfD-Abgeordneter twittert erneut Foto eines Wahlzettels
Der AfD-Abgeordnete Petr Bystron hat erneut ein Foto eines Wahlzettels getwittert. Beim ersten Mal musste er 1.000 Euro zahlen. Diesmal könnte er ohne Strafe davonkommen.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron hat ein Foto des Wahlzettels veröffentlicht, mit dem er am Donnerstag an der Wahl zum Bundestagsvizepräsidenten teilgenommen hat – und damit womöglich gegen Parlamentsregeln verstoßen. Zum zweiten Mal.
Am Donnerstag stimmte der Bundestag einmal mehr über einen Kandidaten der AfD für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten ab. Paul Viktor Podolay, der mittlerweile vierte AfD-Kandidat, bekam im ersten Wahlgang keine Mehrheit.
Nicht der erste solche Vorfall
Bystron twitterte ein Foto, auf dem Teile des Wahlzettels zu sehen sind. Das Feld mit "Ja" ist angekreuzt. Dazu schrieb Bystron: "Mein Vizepräsident;-)". Er habe damit auf die Heuchelei der anderen Parteien hinweisen wollen, sagte Bystron t-online.de. "Sie verwehren der größten Oppositionspartei das Amt des Bundestagsvizepräsidenten und regen sich über einen harmlosen Tweet auf."
Bystron, 46, sitzt für die AfD im Auswärtigen Ausschuss. Er hat schon einmal auf Twitter ein Foto eines Wahlzettels veröffentlicht, am 14. März 2018, dem Tag der Wahl der Bundeskanzlerin.
Ordnungsgeld von 1.000 Euro
Damals verhängte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble ein Ordnungsgeld von 1.000 Euro. "Er hat damit bewusst gegen den Grundsatz der Geheimhaltung der Wahl verstoßen", so hatte Schäuble die Entscheidung begründet.
Die Bundestagsverwaltung teilte auf Anfrage von t-online.de mit, sie prüfe den neuen Fall derzeit.
Ordnungsgeld nur in der laufenden Sitzung
Diesmal könnte Bystron ohne Geldstrafe davonkommen. In der Geschäftsordnung des Bundestags ist festgelegt, dass der Bundestagspräsident "wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages" ein Ordnungsgeld festsetzen kann. Im Wiederholungsfall sogar von 2.000 Euro. Allerdings teilt die Bundestagsverwaltung auf Nachfrage mit, dass ein Ordnungsgeld nur vor Abschluss der Plenarsitzung verhängt werden könne.
In Frage käme stattdessen wohl eine Rüge. So lief es in einem vergleichbaren Fall: Bystron war wohl nicht der einzige, der im März ein Foto vom Stimmzettel der Kanzlerinwahl veröffentlicht hatte. Der AfD-Abgeordnete Jörg Schneider hatte dasselbe getan, aber davon hatte der Bundestagspräsident erst nach der Sitzung erfahren. Er rügte Schneider zu Beginn der nächsten Sitzung, was der auf Twitter kommentierte.
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Eine Rüge ist nicht in der Geschäftsordnung des Bundestags als Sanktion festgeschrieben und entspricht nach Angaben der Bundestagsverwaltung einem parlamentarischen Brauch.
- Eigene Recherchen
- Twitter-Profil von Petr Bystron