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Dubiose 130.000 Euro: AfD legt Namen von 14 angeblichen Spendern vor


Affäre um dubiose 130.000 Euro
AfD legt Namen von 14 angeblichen Spendern vor

Von dpa, aj, job

Aktualisiert am 18.01.2019Lesedauer: 2 Min.
Alice Weidel: Der Kreisverband der AfD-Fraktionsvorsitzenden erhielt 2017 die Spenden.Vergrößern des Bildes
Alice Weidel: Der Kreisverband der AfD-Fraktionsvorsitzenden erhielt 2017 die Spenden. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa)
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Rund 130.000 Euro bekam Alice Weidels AfD-Kreisverband 2017 über eine Schweizer Firma. Die Partei nennt nun Namen angeblicher Spender. Doch viele Fragen bleiben offen.

Nach den dubiosen Spenden aus der Schweiz an die AfD hat die Partei der Bundestagsverwaltung die Namen von 14 EU-Bürgern vorgelegt, die hinter den Zuwendungen stehen sollen. Das wurde der Nachrichtenagentur dpa aus Parteikreisen bestätigt. Zuvor hatten "Süddeutsche Zeitung", WDR, NDR und der Schweizer "Tagesanzeiger" sowie der "Spiegel" darüber berichtet. Die Liste enthält demnach Namen von 14 EU-Staatsbürgern, die meisten davon Deutsche.

Die Angelegenheit hatte AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel unter Druck gebracht. Die Partei hatte im vergangenen November bestätigt, dass 2017 rund 130.000 Euro von einer Schweizer Pharmafirma in mehreren Tranchen an den AfD-Kreisverband Bodensee überwiesen wurden. Als Verwendungszweck sei angegeben gewesen: "Wahlkampfspende Alice Weidel". Das Geld wurde den Angaben zufolge im Frühjahr 2018 zurückgezahlt.

Schweizer Firma ändert ihre Erklärung

Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, hätte die Schweizer Firma bislang erklären lassen, ein reicher Mann aus Zürich stecke hinter der Spende. Warum diese Erklärung nun offensichtlich geändert wurde, sei unklar. Ein Verwaltungsrat wird nun mit der Aussage zitiert, es entziehe sich seiner Kenntnis, warum zunächst von einem einzelnen Spender die Rede gewesen sei.

Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind illegal, also auch von Schweizern. Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte Ermittlungsverfahren gegen Bundestagsfraktionschefin Weidel und drei Mitglieder ihres Kreisverbandes eingeleitet, es geht um den Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz.

Nach der jetzigen Darstellung aus AfD-Parteikreisen sollen die 14 Personen insgesamt 17 Einzelspenden gemacht haben. Die höchste Spende habe 8.138,18 Euro betragen. Laut "Süddeutscher Zeitung" würde so die sofortige Meldepflicht an den Bundestag entfallen. Aber es bliebe dabei, dass das Geld aus dem Nicht-EU-Ausland überwiesen worden sei. Wie der "Spiegel" berichtet, sind zudem auch "Strohmannspenden" illegal, bei denen die Identität der Spender gezielt verschleiert wird.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte ein Ermittlungsverfahren gegen Bundestagsfraktionschefin Weidel und drei Mitglieder ihres Kreisverbandes eingeleitet - wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz.

In ihrem Rechenschaftsbericht für 2017, der seit kurzem auf der Seite des Bundestags abrufbar ist, schreibt die AfD: "Im Rechnungsjahr 2017 hatte ein nachgeordneter Gebietsverband eines Landesverbandes eine Reihe von Zahlungen erhalten. Diese stammen von mehreren Personen, die nach unserem Wissensstand deutsche Staatsangehörige oder EU-Staatsbürger sind." Der Bundestagsverwaltung seien "nach Kenntniserlangung im Jahr 2018" umgehend die Identitäten und die jeweiligen Einzelbeträge übermittelt worden. "Die Prüfung der Bundestagsverwaltung, ob alle Vorschriften des Parteiengesetzes beachtet worden sind, ist noch nicht abgeschlossen."

Weidel hatte im November im Bundestag gesagt, die Angelegenheit habe die Steuerzahler keinen Cent gekostet. "Ja, wir haben Fehler gemacht. Wir haben es erkannt, reagiert und zurückgezahlt", sagte sie.

Ein AfD-Sprecher sagte jetzt zu den neuen Entwicklungen: "Zu einem laufenden Verfahren äußern wir uns nicht." Nach Angaben von "Süddeutscher Zeitung", WDR, NDR und "Tagesanzeiger" ließ die Bundestagsverwaltung eine Anfrage unbeantwortet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Artikel der "Süddeutschen Zeitung"
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