UN-Migrationspakt Union und SPD einigen sich auf Bundestags-Resolution
Der Entwurf fordert die Regierung auf, weiter klar zwischen legaler und illegaler Migration zu unterscheiden. Zudem treten Union und SPD Befürchtungen entgegen, das Abkommen könne die deutsche Rechtsprechung ändern.
Union und SPD haben sich auf eine gemeinsame Bundestags-Resolution zum UN-Migrationspakt geeinigt. Der Entwurf betont, dass der Pakt "keine einklagbaren Rechte und Pflichten (begründet) und keinerlei rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung (entfaltet)". Damit gehen Union und SPD auf Befürchtungen ein, dass der UN-Pakt deutsche Rechtssprechung verändern oder zu mehr Migration nach Deutschland führen könnte.
Zugleich wird die Bundesregierung aufgefordert, weiter klar zwischen legaler und illegaler Migration zu unterscheiden, den EU-Außengrenzschutz zu verbessern und bei Herkunftsstaaten auf eine Rücknahme illegaler Migranten zu drängen. Die geschäftsführenden Fraktionsvorstände von CDU/CSU und SPD stimmten dem Entwurf am Montagabend zu. Am Dienstag sollen beide Regierungsfraktionen über den Entwurf abstimmen, noch in dieser Woche auch der Bundestag.
In dem sechsseitigen Entwurf wird betont, dass der "Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration" einen Beitrag dazu leiste, Migration stärker zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen sowie die Rechte von Migranten zu schützen.
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Der CDU-Bundesvorstand hatte am Montag beschlossen, dass über den nun vorliegenden Resolutionstext auch auf dem CDU-Bundesparteitag in Hamburg abgestimmt werden soll. Der UN-Migrationspakt soll weltweit Standards im Umgang mit Arbeitsmigranten festschreiben und im Dezember in Marrakesch verabschiedet werden. Obwohl der Pakt von allen UN-Staaten gemeinsam verhandelt worden war, rückten auch einige EU-Staaten davon wieder ab.
- Reuters