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Hans-Christian Ströbele: Warum Cyber-Angriffe den Weltfrieden bedrohen


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D-Waffen sind teuflisch
Warum Cyber-Angriffe eine Gefahr für den Weltfrieden sind

MeinungEine Kolumne von Hans-Christian Ströbele

20.10.2018Lesedauer: 3 Min.
Ein Mitarbeiter der Cyber-Abwehr des US-Heimatschutzministeriums: t-online.de-Kolumnist Hans-Christian Ströbele fordert internationale Verträge zur Ächtung von Cyber-Waffen.Vergrößern des Bildes
Ein Mitarbeiter der Cyber-Abwehr des US-Heimatschutzministeriums: t-online.de-Kolumnist Hans-Christian Ströbele fordert internationale Verträge zur Ächtung von Cyber-Waffen. (Quelle: Archivbild/Larry Downing/Reuters-bilder)

Deutschland ist wie andere Staaten Cyber-Angriffen ausgesetzt. Bundeswehr und Nato rüsten deshalb auf – ohne konkret zu wissen, gegen wen.

Cyberangriffe aus dem Ausland nehmen zu – auch in Deutschland. Gerade Geheimdienste dringen in Computernetzwerke ein, um diese auszuspähen, zu manipulieren oder zu zerstören. Für betroffene Institutionen oder Behörden ist das nicht nur lästig, sondern auch gefährlich und verursacht große Schäden, insbesondere wenn sogenannte kritische Ziele wie Krankenhäuser, Elektrizitätswerke, Flughäfen oder Verkehrsleitwerke betroffen sind. Ziele waren auch der Deutsche Bundestag und das Datennetz des Bundes.

Die Bundesregierung behauptet, Russlands Militärgeheimdienst GRU stecke "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" hinter den Cyberattacken APT28. Sie fordert von Russland, dies zu unterlassen. Eine hilflose Reaktion angesichts der Größe des Schadens und Vorwurfs.

Hinzu kommt: Ohne Beweise ist diese Schuldzuweisung weder nachvollziehbar noch glaubwürdig. Zu häufig gab es fatale Fehleinschätzungen der Bundesregierung. Die Attacken könnten auch aus anderen Ländern gekommen sein, etwa Nordkorea, Iran oder China. Auch dort gibt es entsprechende Fähigkeiten.

Zweifelsfreie Urheberschaft? Mitnichten

Aber selbst wenn belegt werden könnte, dass die Cyberangriffe in Deutschland wie die in England, Holland und den USA, aus Russland kamen, steht damit die eigentliche Urheberschaft keineswegs fest. Computer können gehakt, gekapert und dann missbraucht werden für Attacken auf andere Computernetze. Der gekaperte Computer wird am Ende fälschlich als Urheber geortet.

Auswertungen des "Spiegel" von Dokumenten von Edward Snowden belegen, dass es dem größten US-Militär-Geheimdienst NSA gelang, auf Rechner chinesischer Militärs vorzudringen und sogar Angaben zu geplanten Zielen in der US-Regierung zu ergattern. Und 2011 konnte die NSA sich in die chinesische Aufklärung einklinken und dort mitlesen, was die Chinesen an Interna aus den UN abzweigten.

Teuflische Cyberattacken

Gerade weil Cyberattacken der Staaten, die über die digitalen Fähigkeiten verfügen, geheim und so gefährlich für das Funktionieren modernder Gesellschaften und Staaten sind und gerade weil ihre tatsächliche Herkunft und der Verursacher kaum zuzuordnen sind, sind sie so bedrohlich. Das gehört zu dem Teuflischen von Cyberattacken.

Wegen der Bedrohung rüstet die Bundeswehr im Bereich der digitalen Waffen auf wie in keinem anderen. Auch die Nato hat im Juli die Abwehr von Cyber-Drohungen und -Angriffen in den Haupt-Fokus ihrer Aufgaben aufgenommen und ein neues Cyberspace Operations Zentrum beschlossen. Ein Cyber-Angriff kann jetzt auch den Nato-Bündnis-Fall auslösen. Ob auch der Aufbau von Angriff-Cybereinheiten geplant ist, hat der Generalsekretär ausdrücklich offen gelassen. Es gilt aber als wahrscheinlich.

Cyber-Angriffe und reale Kriegsgefahr

Die möglichen Folgen sind gruselig. Ein drohender oder begonnener geheimer Cyber-Angriff – aus heiterem Himmel quasi –, dessen konkrete Herkunft und Verursacher nicht sicher feststehen, könnte einen großen Krieg auslösen. Gegen einen angeblichen oder vermuteten Angreifer.

Deshalb ist es dringend geboten, internationale Vereinbarungen, etwa wie sie bei ABC-Waffen schon existieren, zur Einschränkung der Entwicklung von D-Waffen sowie zu deren Ächtung zu schaffen. Auch der Einsatz muss verboten werden.

Cyber-Erkennung und -Abwehr muss ausgebaut werden

Innerstaatlich muss die Einhaltung internationaler Regelungen kontrolliert werden. Eine Angriffsfähigkeit mit D-Waffen darf es in Deutschland bei der Bundeswehr oder den Geheimdiensten nicht geben. Die Fähigkeiten zum Erkennen und der Abwehr von Cyber-Bedrohungen und -Angriffen allerdings müssen fortentwickelt werden – und das nicht nur bei einer unabhängigen öffentlich und parlamentarisch kontrollierten Institution.


Auch besonders gefährdeten oder kritischen Einrichtungen muss Knowhow zu Schutz, Erkennen und Abwehr von Cyber-Angriffen zur Verfügung stehen. Offene, ehrliche und vollständige Aufklärung und Information über Cyber-Gefahren und -Angriffe helfen gegen die neuen teuflischen Bedrohungen.

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