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Abgeschobener Sami A.: Ausländerbehörde droht ein Zwangsgeld


Abgeschobener Sami A.
Jetzt droht der Ausländerbehörde ein Zwangsgeld

Von dpa
31.07.2018Lesedauer: 1 Min.
Sami A. auf einer Archivaufnahme: Der mutmaßliche frühere Leibwächter des Terrorchefs Osama bin Laden darf nicht aus Tunesien ausreisen.Vergrößern des Bildes
Sami A. auf einer Archivaufnahme: Der mutmaßliche frühere Leibwächter des Terrorchefs Osama bin Laden darf nicht aus Tunesien ausreisen. (Quelle: Screenshot/WDR)
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Nur noch wenige Stunden verbleiben der Bochumer Ausländerbehörde, den abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. nach Deutschland zurückzuholen. Das erscheint derzeit jedoch als unmöglich.

Im Verfahren um die umstrittene Abschiebung des Islamisten Sami A. tickt die Uhr: In der kommenden Nacht um 24.00 Uhr läuft für die Ausländerbehörde in Bochum ein Ultimatum für seine Rückholung ab. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat unter Androhung eines Zwangsgelds von 10.000 Euro verlangt, Sami A. bis dahin aus Tunesien zurückzuholen.

Praktisch wird sich aber vermutlich noch nichts Wesentliches tun. Das Verwaltungsgericht wartet zunächst ab, ob die Anwältin von Sami A. am Mittwoch beantragen wird, die Summe einzufordern. Allerdings würde dagegen voraussichtlich das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium eine weitere Beschwerde auffahren.

Zwei Beschwerden der Bochumer Ausländerbehörde gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen liegen dem Oberverwaltungsgericht bereits vor - gegen das Abschiebe-Verbot und gegen die Vollstreckungsentscheidung, Sami A. zurückzuholen.

Angeblich Ex-Leibwächter von Bin Laden

Derzeit ist er in Tunesien auf freiem Fuß, darf das Land aber nicht verlassen bis Terrorermittlungen gegen ihn abgeschlossen sind. Seit 2005 haben mehrere deutsche Gerichte es als erwiesen angesehen, dass er 1999/2000 in einem afghanischen Islamistenlager eine militärische Ausbildung durchlaufen hat und später der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden angehörte.

Er selbst bestreitet die Vorwürfe. Die Bundesanwaltschaft hatte gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, konnte ihm aber keine Straftaten nachweisen und musste das Verfahren einstellen. Sami A. war 1997 nach Deutschland eingereist, um Technische Informatik und später Elektrotechnik zu studieren.

Verwendete Quellen
  • dpa
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