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Migration begrenzen: Was die Union im umstrittenen Gesetzentwurf fordert


Nächster Tabubruch?
Darum geht es im umstrittenen Gesetzentwurf der Union

Von dpa
31.01.2025 - 08:07 UhrLesedauer: 1 Min.
Friedrich Merz bei einer Rede im Bundestag (Archivbild): Das von der Union eingebrachte Gesetz soll die Möglichkeiten des Familiennachzugs begrenzen.Vergrößern des Bildes
Friedrich Merz bei einer Rede im Bundestag (Archivbild): Das von der Union eingebrachte Gesetz soll die Möglichkeiten des Familiennachzugs begrenzen. (Quelle: Florian Gaertner/imago-images-bilder)
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Am Freitag stellt die Union ein umstrittenes Gesetz zur Abstimmung. Worum es dabei geht, erklärt t-online.

Die Unionsfraktion will heute im Bundestag einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Migration zur Abstimmung stellen. Dieser könnte eine Mehrheit ohne die Stimmen von SPD und Grünen finden – FDP, AfD und BSW haben Zustimmung signalisiert. Darum geht es:

  • Kern des Gesetzentwurfs der Unionsfraktion ist die Aussetzung des Familiennachzugs zu Geflüchteten mit eingeschränktem Schutzstatus. Zu dieser Gruppe gehören in Deutschland viele Syrerinnen und Syrer. Von März 2016 bis Juli 2018 war der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte von der damaligen Schwarz-Roten Koalition ausgesetzt worden. Begründet wurde dies mit der Absicht, eine Überlastung bei der Aufnahme und Integration zu vermeiden. Seit August 2018 dürfen monatlich insgesamt 1.000 Menschen als Angehörige von Menschen mit diesem Schutzstatus einreisen.
  • Die Befugnisse der Bundespolizei sollen erweitert werden. Sie soll künftig, wenn sie in ihrem Zuständigkeitsbereich – also etwa an Bahnhöfen – Ausreisepflichtige antrifft, selbst für eine Abschiebung sorgen können.
  • Das Ziel einer "Begrenzung" des Zuzugs von Ausländern soll wieder ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen werden. Das hatte die inzwischen auf Rot-Grün reduzierte Ampelkoalition gestrichen.

Sollte der Bundestag das Gesetz beschließen, müsste der Bundesrat noch zustimmen. Zu einer Abstimmung könnte es erst im März und damit nach der für den 23. Februar geplanten Bundestagswahl kommen. Ob es für das Vorhaben im Bundesrat eine Mehrheit geben wird, ist allerdings fraglich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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