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Spionage für China? Drei Deutsche in Düsseldorf angeklagt


Spionage für China
Generalbundesanwalt klagt drei Deutsche an

Von t-online, jse, tos

Aktualisiert am 09.01.2025 - 16:09 UhrLesedauer: 2 Min.
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Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen drei Deutschrussen wegen mutmaßlicher Spionage erhoben. (Symbolfoto) (Quelle: Christoph Schmidt/dpa)
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Drei Deutsche stehen wegen Spionagevorwürfen vor Gericht. Sie sollen Militärtechnikdaten für China gesammelt haben.

Der Generalbundesanwalt hat bereits am 20. Dezember 2024 drei Deutsche wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit angeklagt. Herwig F., Ina F. und Thomas R. wurden vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf angeklagt. Sie sollen Informationen über Militärtechnik beschafft haben, um sie an den chinesischen Geheimdienst MSS weiterzugeben, wie die Behörde in Karlsruhe mitteilte.

Thomas R. soll seit 2017 Agent für einen in China tätigen Geheimdienstmitarbeiter gewesen sein. Zusammen mit den Eheleuten Herwig F. und Ina F. soll er "Informationen zu militärisch nutzbaren innovativen Technologien" beschafft und weitergegeben haben. Die drei sollen in klarem Auftrag und gegen Bezahlung des chinesischen Geheimdienstes MSS gearbeitet haben.

Angeklagte nutzten wohl Firma zur Spionage

Die drei Angeklagten sollen sich für ihre Tätigkeit einer Firma bedient haben, die durch die beiden Eheleute von Düsseldorf aus betrieben wurde. Über diese Firma nahmen Herwig F. und Ina F. Kontakt zu Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen auf. In der Zeit von Februar 2017 bis April 2024 sammelten sie wiederholt Informationen, die zum Ausbau insbesondere der maritimen Kampfkraft Chinas nützlich sein konnten, heißt es von der Bundesanwaltschaft.

Diese Informationen sollen vor allem Erkenntnisse zu Bootsmotoren, Sonarsystemen, Flugzeugschutzsystemen, Antrieben für Panzerfahrzeuge sowie militärisch nutzbaren Drohnen betreffen und von Thomas R. an dessen Kontaktmann beim MSS weitergegeben worden sein.

Kooperation mit Universität zu Spionagezwecken

Mit einer deutschen Universität hätten die Eheleute ein Kooperationsabkommen zum Wissenschaftstransfer abgeschlossen. Gegenstand der Zusammenarbeit sei in der ersten Phase die Erstellung einer Studie für einen chinesischen Vertragspartner zum Stand der Technik von Gleitlagern gewesen, wie sie unter anderem in Schiffsmotoren zur Anwendung kommen.

Hinter dem chinesischen Vertragspartner habe stand der Mitarbeiter des MSS, von dem Thomas R. seine Aufträge erhielt; die Finanzierung des Projekts erfolgte durch staatliche chinesische Stellen.

Die Festnahme der Angeklagten sei bereits am 22. April 2024 erfolgt. Thomas R. befindet sich laut Mitteilung der Bundesanwaltschaft noch in Untersuchungshaft, die beiden Eheleute sind mittlerweile wieder auf freiem Fuß.

Verwendete Quellen
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