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AfD-Verbot: Das steht im Antrag des Bundestags


Verfassungsgericht soll prüfen
Das steht im Antrag für das AfD-Verbotsverfahren


Aktualisiert am 29.09.2024 - 19:37 UhrLesedauer: 2 Min.
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Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke: Wird seine Partei bald verboten? (Quelle: Sascha Fromm/imago)

Die AfD hat bei den Wahlen im Osten große Erfolge erzielt. Jetzt nimmt die Debatte über ein Parteiverbot erneut Fahrt auf.

Der Bundestag dürfte schon bald darüber abstimmen, das Bundesverfassungsgericht damit zu beauftragen, ein Verbot der AfD zu prüfen. Abgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken haben einen entsprechenden Gruppenantrag ausgearbeitet, wie zunächst die "Welt am Sonntag" berichtete. t-online liegt der Antrag vor.

Hinter dem Antrag stehen bislang einzelne Abgeordnete, nicht die gesamten Fraktionen. Um einen solchen fraktionsübergreifenden Antrag im Bundestag einzubringen, sind 37 Abgeordnete notwendig. Der Antrag wird laut "Welt" von deutlich mehr Bundestagsmitgliedern unterstützt, nämlich von mindestens zehn aus jeder Fraktion. Um den Antrag anschließend zu beschließen, bräuchte es im Bundestag jedoch eine einfache Mehrheit, also mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen.

Auch das Vermögen soll eingezogen werden

Der Entwurf, der t-online vorliegt, trägt den Titel "Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Alternative für Deutschland".

Die Initiatoren beantragen darin beim Bundesverfassungsgericht einerseits, "gemäß Art. 21 Abs. 2 GG festzustellen, dass die Partei Alternative für Deutschland verfassungswidrig ist". Zum anderen beantragen sie, "das Vermögen der Alternative für Deutschland nach § 46 Abs. 2, S. 3 BVerfGG zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke einzuziehen". Und zudem festzustellen, "dass die Alternative für Deutschland nach Art. 21 Abs. 3 GG von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist".

Damit ein Verbotsverfahren im Zweifel nicht an V-Leuten in der Partei scheitert, was bei der NPD schon mal zum Problem wurde, gibt es auch einen Auftrag an die Bundesregierung und die Landesregierungen. Sie werden im Antrag aufgefordert, "durch ihre Verfassungsschutzbehörden unverzüglich auf die Herstellung der vom Bundesverfassungsgericht für Parteiverbotsverfahren formulierten Anforderung strikter Staatsfreiheit hinzuwirken". Also mögliche V-Leute abzuschalten und verdeckte Ermittler abzuziehen.

"Würde des Menschen unverhohlen in Frage gestellt"

Zur Begründung des Antrags heißt es unter anderem: "Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft hat, liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei verfassungswidrig ist. Um dem vom Grundgesetz vorgesehenen Schutz der Verfassung angemessen Rechnung zu tragen, strengt der Bundestag nun ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD an."

Die Initiatoren schreiben weiter: "Die AfD wendet sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung", die "Würde des Menschen sowie das Diskriminierungsverbot" würden von der AfD "mittlerweile unverhohlen in Frage gestellt". Es gäbe "immer wieder Bagatellisierungen der monströsen nationalsozialistischen Verbrechen und darüber hinaus auch klare Bekenntnisse zu diesen".

Nachdem das letzte NPD-Verbotsverfahren gescheitert war, weil das Verfassungsgericht die Partei als zu unbedeutend eingeschätzt hat, um ihre Ziele erreichen zu können, formulieren die Antragsteller: "Anders als bei der NPD erscheint es nicht völlig aussichtslos, dass die AfD ihre verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele tatsächlich erreicht – im Gegenteil!" Sie bekomme bei Wahlen viele Stimmen "und ist in Begriff, sich in einigen Bundesländern als stärkste Kraft dauerhaft zu etablieren."

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
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