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Verfassungsgericht Urteil geleakt: Ampel-Wahlrecht wird in Teilen gekippt


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Verfassungsgericht: Urteil geleakt
Wahlrecht wird in Teilen gekippt


Aktualisiert am 30.07.2024Lesedauer: 2 Min.
WAHLRECHT-GERICHT/Vergrößern des Bildes
Aus Versehen veröffentlicht: Wahlrecht soll teilweise gekippt werden
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Eigentlich sollte die Entscheidung erst am Dienstag öffentlich werden. Doch durch einen Leak ist schon jetzt bekannt: Das Verfassungsgericht will das neue Wahlrecht der Ampel in Teilen kippen. Das schriftliche Urteil liegt t-online vor.

Seit Monaten warten die Ampel-Koalition und die Opposition auf eine Entscheidung zum neuen Bundeswahlgesetz. Nun wurde das Urteil einige Stunden zu früh auf der Webseite des Verfassungsgerichts geleakt. Laut dem veröffentlichten Dokument, das t-online vorliegt, ist das neue Wahlrecht der Ampel in Teilen verfassungswidrig. Der Grund: die gestrichene Grundmandatsklausel. Demnach zieht eine Partei auch dann in den Bundestag ein, wenn sie zwar an der bundesweiten Fünfprozenthürde gescheitert ist, aber zumindest drei Direktmandate gewonnen hat. Diese Ausnahme wollte die Ampel aufheben.

So könnte etwa die CSU, die bei der vergangenen Bundestagswahl nur knapp über fünf Prozent der Zweitstimmen gekommen war, bei der nächsten oder einer der kommenden Wahlen ganz aus dem Bundestag fallen. Die Union, aber auch die Linke hatte vor allem deshalb Klage gegen das Gesetz eingereicht – und in diesem Fall nun Recht bekommen.

Die Linke zeigte sich zufrieden mit dem mutmaßlichen Urteil. Die von der Ampelkoalition geplante Streichung der Grundmandatsregel sei eine "undemokratische" Entscheidung gewesen, "die das Bundesverfassungsgericht zu Recht korrigiert hat", sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Gesine Lötzsch am Dienstag im ARD-"Morgenmagazin". Dies sei "ein Teilerfolg" für die Linke und andere kleine Parteien, stellte Lötzsch fest.

Die Verfassungsrichterinnen und -richter erklären in dem schriftlichen Urteil eine Fünfprozenthürde ohne Grundmandatsklausel für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Bei der nächsten Wahl soll die Grundmandatsklausel deshalb weiter gelten.

Ursprünglich sollte die Entscheidung erst am Dienstagmorgen um zehn Uhr in Karlsruhe verkündet werden. Doch für wenige Minuten wurde das Urteil bereits am späten Montagabend online gestellt. Ein Versehen? Zumindest dürfte es anders geplant gewesen sein. Denn kurze Zeit später war das Dokument von der Seite verschwunden.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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