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Marco Buschmann legt Zehn-Punkte-Plan gegen Bürokratie-Burnout vor


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Plan gegen EU-Bürokratie
"Diesen Trend müssen wir stoppen"


Aktualisiert am 16.07.2024Lesedauer: 4 Min.
Marco Buschmann (FDP) / BundesjustizministerVergrößern des Bildes
Kämpft gegen zu viel Bürokratie: Justizminister Marco Buschmann (FDP). (Quelle: Reto Klar/imago)
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Bürokratie aus Brüssel nervt Deutschlands Unternehmen. Justizminister Marco Buschmann will nun gegenhalten – und hat dafür einen Zehn-Punkte-Plan aufgesetzt.

Gesetze, Verordnungen, Auflagen: Der Regeldschungel wächst immer weiter, vor allem für die Unternehmen. Viel davon entsteht in Brüssel. Allein im Jahr 2023 sind auf EU-Ebene rund 2.300 Rechtsakte entstanden – Extra-Bürokratie, die die Firmen viel Zeit und Geld kosten.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will dem nun Einhalt gebieten. Dazu hat sein Ministerium ein Papier mit zehn Punkten zum Kampf gegen zu viel Bürokratie aufgesetzt, das t-online exklusiv vorliegt. Zur Begründung heißt es darin: "Europa leidet unter einem Bürokratie-Burnout." Bürger und Betriebe, "selbst Behörden" seien so erschöpft von immer mehr Gesetzen und Verordnungen, "dass sie sich immer weniger um Innovation, Digitalisierung oder andere wichtige Fragen kümmern können": "Diesen Trend müssen wir stoppen."

Zehn Punkte gegen zu viele Regeln aus Brüssel

Zentral dabei sei die Bedeutung der EU. Mehr als die Hälfte der bürokratischen Lasten kämen aus Brüssel, heißt es in dem Papier. "Das müssen wir ändern und die EU wieder zum Wachstumsmotor machen. Dafür ist der Bürokratieabbau zentral."

Konkret nennt das Papier zehn Vorschläge für weniger Bürokratie. t-online fasst die wichtigsten zusammen:

  • Bürokratie-TÜV für neue Gesetze: Neue Regelungsvorhaben der EU sollen vorab von zentralen Stellen auf ihre bürokratischen Auswirkungen überprüft werden. Nötig sei auch die Einrichtung von Einheiten im Parlament und im EU-Rat, die ausschließlich für den Bürokratieabbau zuständig sind. Helfen soll dabei ein neuer Index für EU-Bürokratie, der abbildet, welche Kosten durch die Gesetze entstehen. Ziel all dessen dem Papier zufolge: "Wir wollen, dass Bürokratieabbau Teil der DNA des Brüsseler Gesetzgebungsprozesses wird."
  • Verfallsdatum für Gesetze: "Neue wirtschaftspolitisch relevante EU-Rechtsakte", so heißt es in dem Papier, sollen – wie in den USA – ein "Ablaufdatum" bekommen. Begründung: "So verhindern wir perpetuierte Bürokratie."
  • Strenge Bürokratiebremse: Künftig soll bei allen neuen Gesetzen und Verordnungen ein striktes "One in, two out"-Prinzip gelten. Für jede neue Regelung sollen demnach zwei bestehende gestrichen werden – eine Idee, die über die bestehende "One in, one out"-Regel hinausgeht, die sich auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) hat sie sich zum Ziel gesetzt. Allein: Der EU gelingt es nicht. Im Jahr 2022 etwa kamen laut der Stiftung Familienunternehmen auf rund 2.000 neu erlassene Regeln nur rund 500 gestrichene. Aus dem Justizministerium heißt es jetzt: "One in, two out" müsse gelten – "und zwar ohne Ausnahme und Flexibilitäten".
  • Belastungsmoratorium: Bis 2029, so die Idee aus dem Ministerium, solle sich die EU-Kommission dazu verpflichten, keine neuen Belastungen für Unternehmen einzuführen.
  • Weniger Berichtspflichten: Ebenfalls bis 2029 solle die EU-Kommission "die Hälfte aller bestehenden Berichtspflichten für Unternehmen" abbauen. Bislang hat sich die Kommission lediglich zu einer Reduzierung um 25 Prozent verpflichtet.

Außerdem spricht sich das Justizministerium dafür aus, dass Firmen Informationen nicht länger mehrfach mit der EU teilen müssen: Wenn sie bereits bestimmte Angaben im Rahmen eines Berichts gemacht haben, sollen sie an anderer Stelle von der Meldepflicht befreit werden. Auch das EU-Vergaberecht soll nach dem Willen des Justizministeriums einfacher werden, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen: Damit EU-Gesetze nicht jahrzehntelang in Brüssel diskutiert werden, soll es wieder zur Regel werden, dass nicht abgeschlossene Rechtsakte bei Ablauf einer Legislaturperiode ad acta gelegt werden.

Zugleich plädiert Buschmanns Justizministerium dafür, eine neue Unternehmenskategorie mit dem Namen "Small Midcaps" (kleinere mittelgroße Kapitalgesellschaften) einzurichten, die Firmen mit 250 bis 500 Mitarbeitern umfasst. Für sie soll, ähnlich wie bei den (wirklich) kleinen Firmen ein "bürokratiearmes Regelungswerk der EU gelten". Abschließend sei die Europäische Unternehmensstatistik zu reformieren, sodass die Firmen weniger Aufwand damit haben.

Die Anti-Brüssel-Bürokratie-Ideen für die kommende EU-Legislaturperiode bis 2029 lassen sich gut als Ergänzung zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz für Deutschland verstehen, das das Bundeskabinett auf Buschmanns Vorschlag Anfang März beschlossen hat. Pro Jahr soll das die deutschen Unternehmen um rund eine Milliarde Euro entlasten. Zudem passt es zur von Buschmanns FDP propagierten "Wirtschaftswende", die die Liberalen am kommenden Wochenende auf ihrem Parteitag beschließen wollen.

Bürokratieabbau wichtig als Impuls für die Wirtschaft

Dem Bürokratieabbau kommt angesichts der schwächelnden deutschen Wirtschaft und der angespannten Haushaltslage im Bund eine noch größere Bedeutung zu als sonst. Da der Bund im Staatshaushalt 2025 einen zweistelligen Milliardenbetrag sparen muss, ist kaum Geld da für großangelegte finanzielle Impulse für die Wirtschaft, etwa in Form von Steuersenkungen. Der Rückbau von Regeln, die die Unternehmen Zeit kosten, kann also positive Effekte haben, für die der Staat wenig bis nichts ausgeben muss, wie auch das Papier aus dem Justizministerium festhält: "Bürokratieabbau ist ein Konjunkturprogramm zum Nulltarif."

Die Vorschläge, so heißt in Kreisen des Ministeriums, sollen innerhalb der Ampelregierung und auch zwischen Ampelfraktionen im Bundestag diskutiert werden. In die konkrete EU-Praxis niederschlagen können sie sich erst nach der Europawahl am 9. Juni. Bei dieser stimmen rund 350 Millionen EU-Bürger über die Zusammensetzung des EU-Parlaments ab, das dann nach einem speziellen Verfahren die EU-Kommission wählt.

Anm. d. Red.: In einer früheren Version des Artikels hieß es fälschlicherweise, die "One in, two out"-Regel sei bereits das erklärte Ziel der EU-Kommission. Tatsächlich setzt sie sich aber lediglich das "One in, one out"-Prinzip zum Ziel. Diesen Fehler haben wir nachträglich korrigiert.

Verwendete Quellen
  • BMJ-Papier
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