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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Einigung im Kabinett Das plant die Bundesregierung zur Zukunft des Heizens
Der Gesetzesentwurf steht: Die Bundesregierung will die Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen deutlich vorantreiben. Das Vorhaben im Überblick.
Inhaltsverzeichnis
- Was hat die Bundesregierung vor?
- Welche Heizungen sind dann noch erlaubt?
- Sollen Zwischenlösungen erlaubt sein?
- Welche Ausnahmen soll es geben?
- Was soll das kosten?
- Wie will der Staat Eigentümer unterstützen?
- Dürfen in diesem Jahr noch fossile Heizungen eingebaut werden?
- Ist das neue Gesetz jetzt schon beschlossene Sache?
Die Bundesregierung hat sich geeinigt: Der Gesetzesentwurf zur Heizwende ist fertig. In der Kabinettssitzung am Dienstag verständigten sich die Minister auf letzte Details bei den Regeln zum Einbau neuer Heizungen. Vor allem auf Drängen von Finanzminister Christian Lindner (FDP) soll der Entwurf von Klima- und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in einigen Punkten entschärft worden sein.
Kernstück des Entwurfs, der t-online vorliegt: Ab dem kommenden Jahr sollen neue Heizungen bis auf wenige Ausnahmen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Damit wird der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet.
Doch was genau ist geplant? Und wie dürfen Hausbesitzer und Eigentümer ab dem kommenden Jahr heizen? Der Überblick:
Was hat die Bundesregierung vor?
Im Kern geht es um Heizungen, die neu eingebaut werden. Bestehende Heizungen dürfen also auch dann zunächst weiter betrieben und repariert werden, wenn sie mit Gas oder Öl laufen.
Erst wenn die Heizung so kaputt ist, dass sie nicht mehr repariert werden kann, oder freiwillig eine neue Heizung eingebaut wird, soll die neue Regelung greifen: Die neue Anlage muss dann zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Ausnahmen sind allerdings vorgesehen.
In Neubauten sollen von vornherein nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen.
Aber: Auch bestehende Heizkessel sollen nur noch bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen – Deutschland soll 2045 schließlich klimaneutral werden. Bis dahin muss also auch für dann noch funktionierende Gas- und Ölheizungen eine Lösung gefunden werden.
Welche Heizungen sind dann noch erlaubt?
Mit welcher Technologie die Heizung die 65-Prozent-Vorgabe erfüllt, soll dem Eigentümer überlassen bleiben. Er muss am Ende nachweisen können, dass die neue Heizung den Regelungen entspricht. Bei Verstößen soll ein Bußgeld von 5.000 Euro fällig werden.
Demnach erlaubt bleiben so zum Beispiel:
- Wärmepumpen,
- Solarthermie,
- Stromdirektheizungen,
- Anschluss an ein Wärmenetz (Fern- oder Nahwärme),
- Heizen mit Wasserstoff (siehe unten).
- Bis Ende 2044: Hybridsysteme, zum Beispiel eine Kombination aus Gasheizung und Wärmepumpe.
- In Bestandsgebäuden: Biomasseheizungen (zum Beispiel mit Holz oder Pellets betrieben).
- In Bestandsgebäuden: Gasheizungen, die Biomethan nutzen.
Das Heizen mit Wasserstoff soll zwar grundsätzlich erlaubt sein, dürfte für die meisten Hauseigentümer aber vorerst keine Option sein. Sogenannte H2-Ready-Gasheizungen, die zu 100 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden können, sollen zwar erlaubt werden, sind aber noch sehr teuer.
Zudem soll es beim Wasserstoff enge Grenzen geben: Diese Anlagen sollen bereits 2030 mit mindestens 50 Prozent Biogase und spätestens ab 2036 mit mindestens 65 Prozent grünem oder blauem Wasserstoff, also CO2-neutralem Wasserstoff, betrieben werden müssen. Das Umrüsten auf die Verbrennung von reinem Wasserstoff ist Experten zufolge zudem kostspielig. Außerdem soll für das Haus ein verbindlicher Plan des Netzbetreibers zum Anschluss an ein Wasserstoffnetz vorliegen müssen.
Sollen Zwischenlösungen erlaubt sein?
Ja. Wenn zum Beispiel die alte Gasheizung kaputtgeht, aber keine Wärmepumpe lieferbar ist, soll auch eine neue Gasheizung eingebaut werden dürfen. Die neue Anlage muss dann aber innerhalb von drei Jahren so umgerüstet werden, dass sie die 65-Prozent-Vorgabe erfüllt.
Das ginge beispielsweise, indem Eigentümer zusätzlich eine Wärmepumpe einbauen. Diese wäre dann die Hauptheizung, das Gas nur noch die Ergänzung. Aber auch hier gilt: Ab 2045 darf die Heizung kein CO2 mehr verursachen.
Soll die neue Gasheizung durch den Anschluss an ein Fernwärmenetz abgelöst werden, soll die Übergangsfrist sogar zehn Jahre betragen.
Welche Ausnahmen soll es geben?
Die Ampelkoalition hat beschlossen, dass ältere Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen, von der 65-Prozent-Vorgabe ausgenommen werden sollen. Gelten soll das ab einem Alter von 80 Jahren und auch für Mehrfamilienhäuser mit bis zu sechs Wohnungen.
Wird das Haus vererbt oder verkauft, soll für die neuen Eigentümer jedoch gelten: Die Heizungen muss innerhalb von zwei Jahren ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Es sind allerdings Härtefallregelungen vorgesehen.
Wird ein Haus aktuell mit Etagen- oder Ofenheizungen beheizt, soll die Übergangsfrist auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Zudem soll es Ausnahmen geben, wenn im Einzelfall die notwendigen Investitionen so hoch sind, dass sie in keinem Verhältnis zum Wert des Hauses stehen.
Was soll das kosten?
Wie teuer es für Eigentümer tatsächlich wird, hängt von etlichen Variablen ab. Bedacht werden müssen neben den Kosten für den Austausch an sich unter anderem die vorhandene Wärmedämmung des Hauses oder die Betriebskosten der neuen Heizung. Mehr zu den erwartbaren Kosten lesen Sie hier.
Wie will der Staat Eigentümer unterstützen?
Schon jetzt gibt es für den Einbau von Wärmepumpen eine staatliche Förderung von bis zu 40 Prozent der Kosten. Wirtschaftsminister Robert Habeck hatte im Voraus ein zusätzliches, milliardenschweres Förderprogramm angekündigt, das sich am Einkommen orientieren soll. Am Dienstag einigte sich das Kabinett nach Angaben auf Koalitionskreise darauf, dass es für Menschen mit weniger Geld einen Bonus bei der Förderung geben soll. Mehr zu den neuen Förderplänen können Sie hier nachlesen.
Dürfen in diesem Jahr noch fossile Heizungen eingebaut werden?
Ja, noch ist der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen erlaubt. Allerdings gilt es zu bedenken, dass in den kommenden Jahren der CO2-Preis auch für private Verbraucher steigen wird – somit werden sich Öl und Gas absehbar stark verteuern. Und spätestens 2044 wird das fossile Heizen ohnehin verboten werden. In gut 20 Jahren soll also Schluss sein mit der Nutzung von Öl und Gas zum Heizen.
Ist das neue Gesetz jetzt schon beschlossene Sache?
Nein. Am Mittwoch hat lediglich die Bundesregierung den Entwurf beschlossen. Dieser muss nun noch den Bundestag und Bundesrat passieren. Hier könnte es weitere Änderungen geben.
Darauf setzt nicht zuletzt der Koalitionspartner FDP: Das Bundesfinanzministerium unter Parteichef Christian Lindner stimmte dem Entwurf am Vormittag nur mit Bauchschmerzen zu. In einer Protokollerklärung hieß es, der Gesetzentwurf müsse im parlamentarischen Verfahren intensiv beraten und weitere notwendige Änderungen vorgenommen werden.
Bedenken gebe es hinsichtlich der Finanzierbarkeit und Umsetzung der Maßnahmen, um Bürger möglichst wenig zu belasten. Lindner geht es hierbei auch um die zu erwartenden Ausgaben aus dem Bundeshaushalt. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass der Grundsatz der Technologieoffenheit beim Austausch von Heizungen gewahrt werde.
Zudem kritisierte der FDP-Minister die geplante Ausnahme für über 80-jährige Eigentümer. Dazu heißt es in der Erklärung: "Die Grenze von 80 Jahren muss verfassungsrechtlich gut begründet sein." Die jetzige Ausgestaltung werfe verfassungsrechtliche Fragen auf.
Warum wird eine Neuregelung gebraucht?
2022 war bereits das dritte Jahr infolge, in dem im Bereich der Gebäude zu viele klimaschädliche Emissionen produziert wurden. Wie geheizt wird, ist dabei ein entscheidender Faktor, denn Öl und Gas verursachen beim Verbrennen Treibhausgase.
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral werden soll, also ab dann netto keine Treibhausgase mehr verursachen darf. Daher muss das Verbrennen von Öl und Gas bis dahin eingestellt werden, argumentiert die Bundesregierung.
Flankiert werden soll das Gebäudeenergiegesetz aus diesem Grund von Vorgaben zum Energiesparen im Gebäudesektor. Bis zum Jahr 2030 muss der Endenergie-Verbrauch um 26,5 Prozent im Vergleich zu 2008 sinken, heißt es in dem Entwurf des Energieeffizienz-Gesetzes, der der Nachrichtenagentur Reuters vorlag. Zum Vergleich: Zwischen 2008 und dem Corona-Jahr 2020 lag die Einsparung noch unter sechs Prozent.
- Eigene Recherche
- Gesetzentwurf der Bundesregierung
- Nachrichtenagenturen dpa, Reuters