Einsatzkräfte attackiert Faeser lehnt nach Silvester-Gewalt härtere Gesetze ab
In Berlin wurden an Silvester 33 Einsatzkräfte verletzt. Jetzt sagt Innenministerin Nancy Faeser, die bestehenden Strafvorschriften müssten genügen.
Wer in der Silvesternacht Rettungskräfte oder Polizisten angegriffen hat, sollte dafür aus Sicht von Bundesinnenministerin Nancy Faeser unbedingt strafrechtliche Konsequenzen spüren. Eine erneute Gesetzesänderung hält die SPD-Politikerin dagegen nicht für notwendig. "Die Strafvorschriften zum Schutz von Polizei- und Rettungskräften sind in den letzten Jahren – zu Recht – erheblich verschärft worden", sagte Faeser. Nun zeige sich, wie notwendig die Gesetzesänderung von 2017 gewesen sei.
Entscheidend sei, dass diese Strafvorschriften nun auch mit aller Konsequenz gegen "Chaoten und Gewalttäter" angewandt und durchgesetzt würden. "Empfindliche Freiheitsstrafen können damit verhängt werden", betonte die Ministerin.
Gewerkschaft der Polizei fordert harte Urteile
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, sagte: "Jeder gezielte Angriff auf einen Mensch in Uniform muss zu Ermittlungen und einer Gerichtsverhandlung mit hartem Urteil führen".
Zudem müsse jeder Übergriff auf Beschäftigte der Polizei aktenkundig gemacht werden, denn nur so entstehe ein realistisches Bild. Notwendig seien auch eine gute psychologische und seelsorgerische Betreuung der Einsatzkräfte sowie ausreichend Dienstsport, Kuren und Rehabilitationszeiten.
Feuerwehr will Kameras an Einsatzfahrzeugen
Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft forderte, Einsatzfahrzeuge mit sogenannten Dashcams auszustatten – also mit kleinen Kameras, mit denen Angriffe besser dokumentiert werden könnten. "Es ist unvorstellbar, was unsere Einsatzkräfte in dieser Silvesternacht erleben mussten", sagte der Landesvorsitzende Lars Wieg einer Mitteilung zufolge.
In mehreren Städten waren Polizei- und Rettungskräfte in der Silvesternacht bei ihrer Arbeit behindert sowie mit Böllern und Raketen beschossen worden. Nirgends nahmen diese Attacken jedoch ein solches Ausmaß an wie in Berlin. Feuerwehr und Polizei zählten in der Hauptstadt insgesamt 33 verletzte Einsatzkräfte.
Dissens in Berliner Stadtregierung
In der Politik der Stadt Berlin herrscht Uneinigkeit, wie der Situation begegnet werden kann. Kultursenator Klaus Lederer sprach sich am Montagmorgen im RBB-Inforadio für ein bundesweites Verbot aus. "Das müsste bundesrechtlich geregelt werden", sagte der Linken-Spitzenkandidat für die Berliner Wiederholungswahl.
Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) schrieb am Sonntag bei Twitter, dass der Senat über die Ausweitung von Böllerverbotszonen sprechen werde. In der Silvesternacht gab es stadtweit drei dieser Zonen. Eine solche Ausweitung sieht Kultursenator Lederer kritisch, weil für die Durchsetzung viele Einsatzkräfte benötigt werden. Man könne in der Silvesternacht das Personal nicht vervielfältigen, man müsse mit dem arbeiten, was man habe. "Ich wünsche mir eigentlich, dass wir unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte für das einsetzen, für was sie da sind, und nicht für Katz-und-Maus-Spiele in der Stadt", sagte Lederer.
Berliner CDU gegen Böllerverbot
CDU-Landeschef Kai Wegner lehnt ein allgemeines Böllerverbot ab. "Ich finde, wir dürfen nicht, weil einige Hundert Chaoten, Verbrecher Polizei und Feuerwehr angreifen, den Familien diese Tradition nehmen", sagte er am Montag im ARD-"Morgenmagazin". "Das ist ein gesellschaftliches Problem, was Sie nicht mit einem Böllerverbot alleine lösen können, sondern mit Anerkennung, Respekt für die Berufe von Polizei und Feuerwehr und mit der Durchsetzung geltenden Rechts."
Im Mai 2017 trat das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften in Kraft. Seither können Angriffe auf Polizisten, ermittelnde Staatsanwälte, Feldjäger und andere Sicherheitskräfte mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Zuvor hatte es eine besondere Strafandrohung zudem nur für Angriffe bei Vollstreckungshandlungen wie etwa Festnahmen gegeben, seit der Reform auch während jeder anderen Diensthandlung. Ebenso geschützt werden durch die Änderung Kräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste.
- Nachrichtenagentur dpa