Nach Diskussion um Regierungsflieger FDP will über Maskenpflicht in Flugzeugen verhandeln
In Regierungsfliegern gilt keine Maskenpflicht. Die FDP will nun prüfen, ob auch die Regeln für kommerzielle Flüge angepasst werden sollen.
Die FDP-Bundestagsfraktion will die Maskenpflicht in Flugzeugen auf den Prüfstand stellen. "Sobald das Kabinett die endgültige Fassung des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet hat, werden wir uns mit unseren Koalitionspartnern absprechen und prüfen, wo Nachbesserungsbedarf besteht. Die Debatte um die Maskenpflicht in Flugzeugen ist ein Beispiel, wo wir noch Prüfungsbedarf sehen", sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr am Dienstag dem "Spiegel".
"Sollte es nicht beispielsweise auch auf kommerziellen Flügen Testausnahmen geben? Und wie sieht es eigentlich mit der europäischen Einheitlichkeit aus? Zu diesen und anderen Fragen werden wir uns auch mit Sachverständigen beraten", sagte er weiter.
Nur Maskenempfehlung in Regierungsflieger
Während der Kanada-Reise von Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) hatten Aufnahmen, die an Bord des Regierungsflugzeugs entstanden sind, für Kritik gesorgt. Fotos und ein ARD-Video zeigen Wirtschaftsminister Habeck und Journalisten dicht beieinander ohne Mund-Nasen-Schutz. Voraussetzung für die Mitreise war ein negativer PCR-Test, der bei Abflug höchstens 24 Stunden alt sein durfte.
Daraufhin mehrte sich Kritik. Die CDU-Abgeordnete und Vize-Chefin der christdemokratischen Mittelstandsvereinigung MIT, Jana Schimke, sagt t-online: "Millionen Fluggäste und Bahnreisende und auch Kinder müssen in Deutschland weiter Maske tragen, selbst auf langen Strecken. Für die Mitglieder der Bundesregierung gilt das offenbar nicht. Dieses Verhalten reiht sich ein in die Vielzahl an instinktlosen und überheblichen Auftritten der Bundesregierung der letzten Zeit."
Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums hatte dazu auf Anfrage von t-online mitgeteilt, die entsprechende Passage des Infektionsschutzgesetzes gelte für kommerzielle Anbieter im Luftverkehr und den öffentlichen Personenfernverkehr. Beides treffe für die Flugbereitschaft des Verteidigungsministeriums "nicht zu".
- Spiegel-Vorabmeldung vom 23.08.
- t-online.de: Luftwaffe: Entsprechendes Gesetz gilt nicht
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa