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Justizminister Buschmann: Maskenpflicht-Maßnahmen nicht vorschnell festlegen


Antwort auf Lauterbach
Justizminister: Maskenpflicht nicht vorschnell festlegen

Von dpa
Aktualisiert am 27.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Marco Buschmann bei einem Pressetermin (Archivbild): Der Justizminister will bei neuen Maßnahmen zu Corona erst einmal Ergebnisse analysieren.Vergrößern des BildesMarco Buschmann bei einem Pressetermin (Archivbild): Der Justizminister will bei neuen Maßnahmen zu Corona erst einmal Ergebnisse analysieren. (Quelle: Metodi Popow/imago-images-bilder)

Karl Lauterbach denkt über eine Maskenpflicht im Herbst nach. Kabinettskollege Marco Buschmann widerspricht dem Gesundheitsminister und verweist auf das Infektionsschutzgesetz.

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat mit Blick auf die Vorbereitung einer möglichen Maskenpflicht ab Herbst angemahnt, nicht vorschnell einzelne Maßnahmen festzulegen. "Ich bin dafür, dass wir uns nach Recht und Gesetz richten. Das sieht eine Evaluierung vor", sagte Buschmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag). Die Ergebnisse der Evaluierung sollten "unbedingt" berücksichtigt werden, "bevor wir uns auf einzelne Maßnahmen vorschnell festlegen", sagte der FDP-Politiker.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will auf eine mögliche neue Corona-Welle im Herbst wieder mit einer Maskenpflicht in Innenräumen reagieren können. Derzeit werde erneut am Infektionsschutzgesetz gearbeitet, sagte der SPD-Politiker am Mittwochabend in der ZDF-Sendung "Markus Lanz". "Das läuft ja am 23.9. aus. Und dann wird die Frage erneut zu diskutieren sein, ob zum Beispiel Maskentragen in Innenräumen wieder verpflichtend wird." Er halte es für unbedingt notwendig, sich für den Herbst diese Möglichkeit zu eröffnen.

Kritik an Corona-Politik auch von Kubicki

FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat eine parlamentarische Aufarbeitung der Corona-Politik gefordert und deutlich gemacht, dass seine Partei mögliche erneute Corona-Einschränkungen im Herbst nur unter strengen Voraussetzungen mittragen wird. "Einen weiteren Herbst und Winter wird es nicht geben, in denen wegen eines diffusen Datennebels Grundrechtsbeschränkungen vorgenommen werden", sagte der Bundestagsvizepräsident der Deutschen Presse-Agentur. Bildungsgewerkschaften fordern derweil bereits Vorkehrungen für das kommende Schuljahr.

Kubicki warf dem Bundesgesundheitsministerium und dem Robert Koch-Institut vor, in mehr als zwei Jahren Pandemie nicht in der Lage gewesen zu sein, "vernünftig nutzbare Daten zu erheben". Eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes, um strengere Maßnahmen wieder möglich zu machen, werde es mit den Freien Demokraten nur geben, wenn diese Änderung ausreichend wissenschaftlich begründet werden könne und nicht mehr auf bloßen Behauptungen fuße, wie das in der Vergangenheit fast durchgängig der Fall gewesen sei.

Infektionsschutzgesetz läuft im September aus

Aktuell sinken die Corona-Inzidenz und die Zahl der Klinikaufnahmen weiter - das Robert Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Bevölkerung aber weiterhin als hoch ein.

Das erst kürzlich geänderte Infektionsschutzgesetz gilt noch bis 23. September. Allgemeine Maskenpflichten für Veranstaltungen oder beim Einkaufen sowie 2G- und 3G-Regelungen sind damit seit Anfang April weggefallen. Vorerst gilt ein "Basisschutz" – etwa mit Maskenpflichten in Bussen, Bahnen, Kliniken, Praxen und Pflegeheimen. Unabhängig von staatlichen Vorgaben gibt es aber vielerorts, etwa in Kultureinrichtungen, auch weiter Schutzregeln mit Maskenpflichten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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