Bund-Länder-Runde Das sind die Corona-Beschlüsse
Ein Drei-Stufen-Plan soll den Bürgern die lang ersehnten Erleichterungen in der Corona-Pandemie bringen. Die Maßnahmen sollen bis zu einem konkreten Stichtag fallen. Nur eine Auflage bleibt bestehen.
Auf der Ministerpräsidentenkonferenz haben Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierenden der Länder weitreichende Beschlüsse gefasst: Wie bereits zuvor angekündigt, werden fast alle Corona-Schutzmaßnahmen fallen – in drei Schritten. Das sind die Beschlüsse im Überblick:
Erster Schritt (in den kommenden Tagen)
► Zunächst fallen die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene: Private Zusammenkünfte werden für diese Personengruppe wieder ohne eine Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich sein. Bislang galt hier eine Obergrenze von zehn Personen.
Die Kontaktbeschränkungen von Ungeimpften bleiben hingegen bis zum 19. März bestehen. Bis dahin dürfen sich Ungeimpfte nur mit höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts treffen, Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen.
► Auch die 2G-Regel im Einzelhandel entfällt im ersten Schritt. Der Zugang zu Geschäften ist damit bundesweit ohne Kontrolle möglich. Die Maskenpflicht soll allerdings weiterhin gelten.
Zweiter Schritt (ab 4. März)
► In der Gastronomie und in Hotels greift wieder eine 3G-Regel. Dadurch haben auch ungeimpfte Personen mit einem tagesaktuellen Test wieder Zugang.
► Diskotheken, bislang geschlossen, können wieder öffnen: Dort gilt dann 2G plus, das heißt nur Genesene und Geimpfte mit negativem tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung haben Zutritt.
► Großveranstaltungen (inklusive Sport) können ebenfalls mit 2G-plus-Regeln stattfinden. Dabei sollen Obergrenzen bei den Zuschauern gelten: Die Höchstgrenze für Außenveranstaltungen wird auf 25.000 Besucher oder eine maximale Auslastung von 75 Prozent hochgesetzt, die in Innenräumen auf 6.000 oder eine maximale Auslastung von 60 Prozent.
Dritter Schritt (ab 20. März)
► Alle "tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen" entfallen – sofern die Lage in den Krankenhäusern dies zulässt. Ab diesem Datum gibt es größtenteils nur noch Regeln zum Tragen von Masken, etwa in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot und Hygienevorgaben zum Schutz vulnerabler Gruppen.
► Es sollen bis dahin gesetzlichen Möglichkeiten geschaffen werden, dass Länder auch danach noch Maßnahmen wie Maskenpflicht und bestimmte Testauflagen verhängen können.
► Die Homeoffice-Pflicht endet. Arbeitgeber können allerdings weiter ihren Mitarbeitern anbieten, auch von zu Hause aus zu arbeiten, wenn es keine betrieblichen Einwände gibt und es dem Infektionsschutz dient.
Das soll auch danach noch gelten
Die Bundesländer sollen auch nach dem 20. März die rechtliche Möglichkeit bekommen, "niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen" beizubehalten, etwa Maskenpflichten in geschlossenen Räumen oder in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Dazu müsste jedoch das Infektionsschutzgesetz, in dem die Schutzmaßnahmen aktuell bis zum 19. März befristet sind, in den kommenden Wochen rechtzeitig erneut geändert werden.
Weiterhin möglich sein sollen außerdem bereichsspezifische Schutzmaßnahmen, um besonders gefährdete Personen zu schützen, etwa durch eine Test-Regel. Die Länder bitten den Bundestag, dafür rechtzeitig eine rechtliche Grundlage zu schaffen.
Das wurde darüber hinaus beschlossen
Das Robert Koch-Institut soll künftig nicht mehr weitreichende Entscheidungen, wie eine Verkürzung des Genesenenstatus, allein treffen dürfen. Solche Festsetzungen soll künftig wieder die Politik treffen, so Scholz.
Zudem haben sich Bund und Länder auf die grundsätzliche Umsetzung der Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen verständigt. Darüber hatte es zuvor Streit gegeben.
Bund und Länder wollen am 17. März zum nächsten Corona-Gipfel zusammenkommen.
- Beschluss vom 16. Februar