"Das war die Bedingung" Braun dämpft Erwartungen an Bund-Länder-Treffen
Beim Corona-Gipfel sind vorerst keine Beschlüsse zu erwarten, teilte der Kanzleramtsminister Helge Braun mit. Als Reaktion auf das Urteil in Karlsruhe fordert er außerdem schärfere Pandemie-Regeln.
Vor dem heutigen Bund-Länder-Treffen zur Corona-Lage hat der geschäftsführende Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) die Erwartungen gedämpft. "Beschlüsse sind für heute nicht geplant", sagte Braun am Dienstag in der Sendung "Frühstart" von RTL und ntv. "Das war die Vorbedingung für das Treffen."
Auf die Nachfrage, warum das Treffen nicht trotzdem genutzt werde, um eine gemeinsame Linie festzulegen, sagte Braun: "Ich kann nur wiedergeben, dass man vorab vereinbart hat, sich informell zu treffen. Aber ich fordere seit Tagen eine formelle Ministerpräsidentenkonferenz, und dass wir eine Notbremse vereinbaren."
Die schon länger geplante Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bund zur Pandemie soll erst am 9. Dezember stattfinden. Dies wäre erst nach dem vorgesehenen Amtsantritt der Ampel-Regierung unter SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz.
"Wir brauchen jetzt eine Notbremse"
Als Reaktion auf die Karlsruher Beschlüsse zu den Anti-Corona-Maßnahmen pochte Braun auf eine bundesweit einheitliche Notbremse im Kampf gegen die grassierende vierte Pandemiewelle. "Wir brauchen jetzt eine Notbremse, die bundesweit nach einheitlichen und für die Bürger nachvollziehbaren Regeln funktioniert", sagte Braun am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
"Das Urteil macht deutlich, dass verbindliches bundeseinheitliches Handeln in der Corona-Krise möglich ist. Und ich füge hinzu: In der aktuellen, schwierigen Situation ist es auch erforderlich."
Nur mit einem bundesweit einheitlichen Vorgehen könne eine fortgesetzte Überlastung des Gesundheitssystems abgewendet werden, betonte Braun. "Der Verweis auf die Handlungsmöglichkeiten einzelner Länder mancher Ampelpolitiker empfinde ich als Flucht aus der gemeinsamen Verantwortung", kritisierte er zugleich.
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass Bund in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen durfte. Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber "in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie" mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Gericht in Karlsruhe mit.
- Nachrichtenagenturen AFP und dpa