Bis Mitte März Diese Corona-Maßnahmen planen die Ampelparteien
Noch in diesem Monat läuft die epidemische Notlage aus. Die Ampelparteien wollen diese zwar nicht verlängern, ganz wegfallen sollen die Corona-Maßnahmen aber auch nicht. Ein Überblick.
Die Ampelfraktionen haben sich auf einen Gesetzentwurf zu Corona-Eindämmungsmaßnahmen bis ins kommende Jahr hinein verständigt. Zudem vereinbarten SPD, Grüne und FDP nach Angaben vom Montag, die Rückkehr von kostenlosen Coronatests sowie die Einführung einer 3G-Pflicht am Arbeitsplatz "auf den Weg" zu bringen.
In dem Gesetzentwurf, der am Montag der Nachrichtenagentur AFP vorlag und der am Donnerstag im Bundestag beraten werden soll, sind diese Maßnahmen aber noch nicht enthalten – bei diesen Punkten müssen noch Details ausgearbeitet werden.
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Die epidemische Lage von nationaler Tragweite soll zwar wie geplant am 25. November auslaufen. Die drei Fraktionen wollten aber "möglichst viele Menschen insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten schützen", erklärte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese. Ein Überblick.
Welche Maßnahmen sollen weiter möglich sein?
Für den Kampf gegen die Corona-Pandemie wollen die Ampelparteien einen neuen Katalog möglicher Eindämmungsmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz festschreiben, den die Länder je nach Lage in Kraft setzen können. Dazu gehört in erster Linie die Maskenpflicht: Sie dürfte insbesondere weiter in Bussen und Bahnen gelten. Möglich sein soll weiterhin die Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum, besonders in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
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Wo hohe Ansteckungsgefahren bestehen, soll auch künftig ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweises vorgelegt werden müssen. In bestimmten Betrieben, Einrichtungen sowie bei Veranstaltungen oder Reisen sollen zudem weiter Hygienekonzepte erforderlich sein. Auch Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern sollen weiter verarbeitet werden dürfen.
Welche Maßnahmen sind nicht vorgesehen?
Der Gesetzesentwurf bleibt hinter früheren Maßnahmen zurück: So sind beispielsweise Schul- oder Geschäftsschließungen nicht vorgesehen. Auf eine bundesweite 2G-Regelung verzichtet der Entwurf; das heißt, der Zugang etwa zur Gastronomie, zu Kultur- und Sportstätten und zu anderen Bereichen mit Publikumsverkehr kann Geimpften, Genesenen und Getesteten ermöglicht werden. Die Art des Testnachweises – Schnelltest oder PCR-Test – wird ebenfalls bundesgesetzlich nicht vorgegeben.
Was soll für Impfpassfälscher gelten?
Die Ampelparteien planen, Impfpassfälscher konsequenter zu verfolgen. Die bisherige Regelung hatte Lücken, die nun geschlossen werden sollen. Wie die "Bild-"Zeitung berichtet, könnte Fälschern künftig eine Haftstrafe drohen.
Welche sozialpolitischen Maßnahmen soll es geben?
Um soziale und wirtschaftliche Härten für besonders von Corona betroffene Gruppen zu vermeiden, wird der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung ebenfalls bis März kommenden Jahres verlängert – auch die Mindesteinkommensgrenze in der Künstlersozialversicherung bleibt bis dahin ausgesetzt.
Die Sonderregelungen zum Kinderkrankentagegeld – 30 statt zehn Kinderkrankentage beziehungsweise 60 statt 20 für Alleinerziehende – wollen die Ampelparteien "in das Jahr 2022 hinein" verlängern. Damit sollen die weiterhin bestehenden Schwierigkeiten bei der Betreuung von Kindern in der Pandemie abgemildert werden. Das werde den Bund voraussichtlich 300 Millionen Euro kosten, heißt es in dem Entwurf.
Was wird für die Krankenhäuser getan?
Die Krankenhäuser sind durch die gestiegenen Corona-Zahlen besonderen Belastungen ausgesetzt. Sie sollen deshalb nunmehr "zielgerichtete Zuschläge" bekommen können, wenn sie Corona-Fälle behandeln.
Was soll für die Tests gelten?
Weil sich auch Geimpfte mit dem Coronavirus infizieren, wird den Tests wieder eine größere Bedeutung beigemessen. Die Kostenübernahme, die erst am 10. Oktober ausgelaufen war, wollen die Ampelparteien wieder einführen. Für die Testpflicht in bestimmten sensiblen Einrichtungen der Altenpflege soll Rechtssicherheit geschaffen werden.
Was müssen künftig die Beschäftigten beachten?
Am Arbeitsplatz könnte bald die sogenannte 3G-Regel gelten – das heißt, es muss entweder ein Impf- oder Genesenennachweis beziehungsweise ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Diese Maßnahme ist wie die kostenlosen Tests nicht in dem Entwurf enthalten und soll in den nun anstehenden parlamentarischen Beratungen "noch zusätzlich über den jetzt vorliegenden Entwurf hinaus" erörtert werden, erklärte SPD-Fraktionsvize Wiese.
Wann soll die Neuregelung kommen?
Damit keine zeitliche Lücke entsteht, während der es keine Rechtsgrundlagen für die Corona-Maßnahmen gibt, drücken die Koalitionäre in spe aufs Tempo. Bereits am Donnerstag soll der Bundestag über das neue Gesetz beraten. Eine Woche später könnte es das Parlament beschließen.
Danach muss es der Bundesrat absegnen, wofür es eine Sondersitzung am 19. November geben könnte. Die nächste reguläre Sitzung der Länderkammer ist erst für den 26. November anberaumt – dann ist die epidemische Notlage bereits ausgelaufen.
Wie lange sollen die geplanten Maßnahmen Bestand haben?
Die Ampelparteien wollen Übergangsregelungen beschließen, die bis zum 19. März 2022 gelten. Danach würde es – nach jetzigem Stand – keine Corona-Maßnahmen mehr geben. Das könnte sich allenfalls ändern, wenn sich die Corona-Lage verschärfen sollte, etwa durch Virusmutationen.
- Nachrichtenagentur AFP