Merkel ist dafür Ministerien: Darum ist die 3G-Regel in Zügen nicht möglich
In einem gemeinsamen Papier stellen sich drei Bundesministerien gegen die 3G-Regel im Bahnverkehr. Kanzlerin Merkel hingegen hält sie für eine "sinnvolle Maßnahme".
Mehrere Bundesministerien haben Bedenken gegen eine Einführung der 3G-Regel zum Schutz vor Corona-Ansteckungen in Fernzügen. Eine Durchsetzung wäre "praktisch nicht durchführbar", heißt es in einem Papier des Verkehrs-, Gesundheits- sowie Innenministeriums. Eine Regel, die offensichtlich nicht oder nur sehr eingeschränkt kontrolliert werden könne, liefe "ins Leere".
Die Bundesregierung hatte mitgeteilt, 3G-Vorgaben auch für den Fernverkehr mit ICE und Intercity zu prüfen – dies bedeutet Zugang nur für vollständig Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete mit entsprechendem Nachweis. Dies gilt bereits für bestimmte Innenräume.
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Scholz: "Wunsch von mir und der Kanzlerin"
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte "Bild": "Ich sehe es nicht kommen." Dies sei das Ergebnis einer Prüfung durch die Fachressorts. Allerdings betonte Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) im TV-Triell von RTL und ntv: "Der Wunsch von mir und der Kanzlerin ist, dass es klappen soll."
Im Papier der Ministerien heißt es, Wesensmerkmal des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs in Deutschland sei der offene Zugang. Fahrgäste würden nicht beim Einstieg kontrolliert und müssten sich nirgendwo registrieren oder einen festen Sitzplatz reservieren. "Eine Kontrolle beim Einstieg ist aufgrund der kurzen Haltezeiten ausgeschlossen." Auch während der Fahrt finde weder im Fern- noch im Nahverkehr eine vollständige Kontrolle von Tickets statt.
"Selbst wenn punktuelle Kontrollen durchgeführt werden würden, könnte Verstößen gegen eine 3G-Regelung nur mit Unterstützung der Bundespolizei und/oder des Sicherheitspersonals der Bahnen begegnet werden. Die Sanktion kann nur ein Beförderungsverbot/-ausschluss sein, die an der nächsten Haltestelle durchgesetzt werden müsste."
Ministerien: Nur geringes Infektionsrisiko
Die Arbeitnehmervertreter im Eisenbahnbereich hätten wiederholt deutlich gemacht, dass sie zusätzliche Kontrollpflichten ablehnen. Demzufolge käme es zwingend auf den Vollzug durch Bundespolizei und Sicherheitspersonal an, der bundesweit flächendeckend nicht gewährleistet werden könne, heißt es.
Außerdem heißt es in dem Papier, auch aufgrund der bestehenden Maskenpflicht seien mehrere wissenschaftliche Untersuchungen zu dem Ergebnis gekommen, dass weder das Zugpersonal noch die Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt seien.
Merkel hält 3G in Zügen trotz der Bedenken für sinnvoll
Bundeskanzlerin Angela Merkel hingegen hält eine 3G-Regel zum Schutz vor Corona-Ansteckungen in Fernzügen trotz der Bedenken aus den Ministerien weiter für eine "mögliche und sinnvolle Maßnahme". Das sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Er verwies darauf, dass es in Frankreich seit Anfang August die 3G-Regel im Fern-Bahnverkehr gibt, Italien werde dies ab Anfang September tun. Dort sei die Regel nicht "unmöglich oder unkontrollierbar". In Frankreich gilt jedoch, anders als in Deutschland, auch eine Reservierungspflicht.
Seibert sagte, die Fallzahlen in Deutschland stiegen deutlich. "Das heißt, wir müssen doch darüber nachdenken, was wir tun können, um diesen Anstieg auch wieder zu dämpfen oder zu stoppen." Ein großer Teil der Menschen in Deutschland sei geimpft, es gebe aber zum Beispiel Kinder bis 12 Jahre, für die es kein Impfstoff gebe. "Wir haben eine Verantwortung, auch und gerade für sie, die Fallzahlen wieder zu senken." Deshalb sei die Kanzlerin weiterhin der Meinung, dass 3G in Fernzügen und auf Inlandsflügen eine mögliche und sinnvolle Maßnahme sein könne.
Es gebe Gegenargumente, dies sei der "Charakter eines Prüfauftrags", sagte Seibert. Die Bundesregierung werde die Entwicklung der nächsten Zeit sehr genau beobachten. Einige Bundesländer hätten weiter einen sehr heftigen Anstieg der Fallzahlen. Ein Sprecher des Verkehrsministeriums sagte, auch zur Einführung der 3G-Regel bei Inlandsflügen gebe es rechtliche Bedenken. Rein praktisch gebe es aber eine andere Lage als bei Fernzügen.
- Nachrichtenagentur dpa