Bei Abweisung Asylsuchender Deutschland will Griechenland Geld für Flüchtlinge zahlen
Asylsuchenden drohen in Griechenland oft Hunger und Obdachlosigkeit. Das macht es deutschen Verwaltungsgerichten unmöglich, sie zurückzuweisen. Die Bundesregierung hat Athen nun Unterstützung angeboten.
Die Bundesregierung hat Athen angeboten, sich finanziell an der Versorgung von aus Deutschland nach Griechenland zurückgeschickten Asylsuchenden zu beteiligen. Ob die griechische Regierung dieses Angebot annehmen werde, sei noch offen, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Sonntag auf Nachfrage. Über den Vorschlag hatte zuerst die "Welt am Sonntag" berichtet.
Hintergrund sind Entscheidungen deutscher Verwaltungsgerichte, die aufgrund der schlechten Unterbringungs- und Versorgungssituation in zahlreichen Fällen verhindert haben, dass in Griechenland anerkannte Schutzberechtigte dorthin zurückgebracht werden. Das Bundesinnenministerium sieht dadurch die Architektur des gesamten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems gefährdet.
Laut Ministerium haben im ersten Quartal dieses Jahres etwa 2.900 Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland einen Asylantrag gestellt, denen bereits in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt worden war. Darüber hinaus hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Angaben zufolge im gleichen Zeitraum rund 2.100 Übernahmeersuche für Asylsuchende im Rahmen der sogenannten Dublin-Verordnung an Griechenland gerichtet. Diese Verordnung besagt, dass im Regelfall das Land, in dem ein Asylsuchender zuerst registriert wird, für seinen Antrag zuständig ist.
Verwaltungsrichter kritisieren elende Zustände
Wie viel Geld Deutschland für eine ordentliche Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden, die es nach Griechenland zurückschicken will, ausgeben würde, ist noch nicht klar. Die Überlegungen befinden sich wohl noch in einem sehr frühen Stadium. Das Bundesinnenministerium teilte lediglich mit, Deutschland sei bereit, "eine entsprechende Unterbringung und Versorgung von aus Deutschland zurückzuführenden Schutzberechtigten auch mit eigenen Ressourcen zu unterstützen".
Verwaltungsrichter hatten mehrfach festgestellt, anerkannten Schutzberechtigten drohe im EU-Mitgliedstaat Griechenland Obdachlosigkeit und Verelendung. Asylsuchende erhielten keine ausreichenden Sozialleistungen und hätten in Griechenland auch keine reelle Chance, sich ein Existenzminimum aufzubauen.
- Nachrichtenagentur dpa