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"Ruhetage" über Ostern – was bedeutet das?


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Radikaler Lockdown
"Ruhetage" über Ostern – was das bedeuten könnte


Aktualisiert am 23.03.2021Lesedauer: 4 Min.
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"Wir sind in einer sehr ernsten Lage": Hier verkündet Kanzlerin Merkel die neuen Corona-Beschlüsse, darunter auch verschärfte Maßnahmen zu Ostern. (Quelle: t-online)
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Über Ostern fährt Deutschland runter: Fünf Tage lang soll alles stillstehen. Zwei zusätzliche "

Die Republik macht dicht: Mit einem radikalen Lockdown über Ostern wollen Bund und Länder die dritte Corona-Welle in Deutschland brechen. Darauf einigten sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten in ihrem Beschluss in der Nacht zum Dienstag. Vom 1. bis zum 5. April soll das wirtschaftliche und soziale Leben in der Republik soweit wie möglich heruntergefahren werden. Doch was bedeutet die sogenannte "erweiterte Ruhezeit zu Ostern" genau?


Der Gründonnerstag, 1. April, und der Ostersamstag, 3. April, werden einmalig zu "Ruhetagen" erklärt. Diese Tage sind nach Angaben der Kanzlerin wie Sonn- oder Feiertage zu betrachten. Das heißt: Arbeitnehmer hätten grundsätzlich frei, es könnten aber – wie an Sonn- und Feiertagen auch – bestimmte Unternehmen arbeiten. Welche Bereiche eine Sondererlaubnis bekommen sollen, ist noch nicht klar. Der Bund wird dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen.

Freier Tag für alle? Innenministerium prüft den Beschluss

Noch sind die momentanen Angaben sehr vage. "Es lässt sich noch nicht abschließend sagen, welche Konsequenz die 'erweitere Ruhezeit' in der Praxis hat", sagte Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. "Grundsätzlich gilt jedoch: Wenn die Tage als gesetzliche Feiertage festgelegt werden sollen, müssen dies die einzelnen Bundesländer juristisch umsetzen."

Oberthür geht davon aus, dass dies in den nächsten "zwei bis drei Tagen" geschehen sei. "Es ist zu erwarten, dass Betriebe schließen müssen und Arbeitnehmer frei haben", so Oberthür. "Deshalb brauchen die Unternehmen und Beschäftigte schnell Planungssicherheit, wie es nun am Gründonnerstag aussieht. Zum jetzigen Zeitpunkt ist aber noch viel Spekulation dabei."

t-online hat sich um eine Stellungnahme zu den "Ruhetagen" bei diversen Ministerien bemüht. Bislang konnten weder das Kanzleramt oder das Bundespresseamt, noch das Gesundheits- oder Arbeitsministerium eine Auskunft geben. Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte auf Nachfrage, man prüfe die Umsetzung des Beschlusses.

Dreyer: Betriebe müssen schließen

Am Dienstagmorgen konkretisierte immerhin die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer die "Ruhetag"-Reglungen: "Im Rahmen einer solchen Feiertagsregelung sollen Betriebe und auch der Handel schließen", sagte die SPD-Politikerin. Auch der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach davon, die beiden "Ruhetage" wie Feiertage zu behandeln. Der Bund würde eine entsprechende gesetzliche Grundlage erarbeiten, sagte er auf einer Pressekonferenz am Dienstagmittag.

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) geht von einer Rechtspflicht aus, sodass bis auf Ausnahmen am Gründonnerstag "insgesamt keine Menschen an diesem Tag im Arbeitsleben" sind. Inwieweit zwischen Präsenzbeschäftigten und Homeoffice unterschieden werde, kann Weil nicht sagen, ergänzt aber: "Ich gehe aber davon aus, dass ein allgemeiner Ruhetag dann auch für das Homeoffice gilt."

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke sah noch Klärungsbedarf. "Dann treffen sich heute noch mal die Chefs der Staatskanzleien und eventuell noch mal die Ministerpräsidenten heute Abend, um das Ganze noch mal auszudefinieren", sagte er im ZDF-Morgenmagazin.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann äußerte sich ebenfalls zunächst zurückhaltend. Er könne "heute noch keine im Detail belastbaren Ansagen machen", was die Umsetzung der Beschlüsse betreffe. Es gebe noch "schwierige rechtliche Fragen" zu klären. Dazu gebe es noch heute eine Konferenz von Kanzleramtsminister Helge Braun mit den Chefs der Staatskanzleien der 16 Bundesländer.

Private Zusammenkünfte bleiben beschränkt

Zusammen mit den regulären Osterfeiertagen an Karfreitag, 2. April, Ostersonntag, 4. April, und Ostermontag, 5. April, könnte es also fünf aufeinanderfolgende arbeitsfreie Tage geben. Feststeht bereits, dass Geschäfte in dieser Zeit – mit Ausnahme von beispielsweise Tankstellen – geschlossen bleiben sollen. Auch die Supermärkte sind zu. Der Lebensmittelhandel darf allerdings am Karsamstag öffnen. Bis dahin geöffnete Außengastronomie muss die gesamte Zeit über geschlossen bleiben.

Darüber hinaus werden private Zusammenkünfte in dieser Zeit auf den eigenen Haushalt und einen weiteren Hausstand, jedoch maximal auf fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare mit getrennten Wohnungen gelten als ein Haushalt.

Ansammlungen im öffentlichen Raum sind an den fünf Tagen generell untersagt. Gottesdienste sollen nicht in Präsenz stattfinden – wobei das nur als Appell formuliert ist.

Merkel hadert, Söder hofft

"Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause", heißt es in dem Beschluss von Bund und Ländern. Merkel sprach in der Nacht auf Dienstag von "außergewöhnlichen Entscheidungen", betonte aber: die Ruhetage würden die dritte Welle wohl auch nur "ein Stück weit überwinden".

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder erklärte nach dem Corona-Gipfel, es sei nicht einfach nur die Verlängerung eines Lockdowns, vielmehr gehe es nun darum, "eine völlig neue Pandemie" zu bekämpfen. Der Oster-Lockdown werde Geschwindigkeit aus der Pandemie nehmen, "das wird uns sehr, sehr helfen", damit dann nach Ostern bei entsprechenden Zahlen wieder über Lockerungen nachgedacht werden könne.

Epidemie-Experte Dirk Brockmann von der Berliner Humboldt-Universität äußerte sich ebenfalls positiv zu den geplanten zusätzlichen Einschränkungen über Ostern. "Alles, was Kontakte reduziert, bringt was", hob er hervor. Zumindest sei der Oster-Lockdown "besser als gar nichts".

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Gespräch mit Nathalie Oberthür
  • Eigene Recherche
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