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Corona | Schulöffnungen in Deutschland: Die Regeln in Ihrem Bundesland


Lockerungen ab Montag
So läuft die Schulöffnung in Ihrem Bundesland ab

dpa, Von Leonie Schlick

Aktualisiert am 22.02.2021Lesedauer: 4 Min.
Schüler mit Masken in Niedersachsen: Viele Klassen und Kurse werden wegen Corona geteilt.Vergrößern des Bildes
Schüler mit Masken in Niedersachsen: Viele Klassen und Kurse werden wegen Corona geteilt. (Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa)
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Fast alle Länder planen ab dem 22. Februar die Schulen wieder schrittweise zu öffnen. Grundschulen haben Vorrang. Wie die Regelungen in den einzelnen Regionen aussehen – hier finden Sie den Überblick.

Zwar wurde der bundesweite Lockdown vorerst bis 7. März verlängert, dennoch beginnen viele Bundesländer am 22. Februar mit den Schulöffnungen. Grundschüler und Abschlussklassen haben Vorrang, vielerorts wird im Wechselunterricht gelehrt. Hier finden Sie den Überblick, wie der Schulstart in Ihrem Bundesland ablaufen soll.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg soll am 22. Februar an den Grundschulen ein Wechselbetrieb mit je zwei Klassenstufen pro Woche starten. Zwei Klassenstufen sollen dabei jeweils in die Präsenz kommen, die beiden anderen Klassenstufen lernen von zu Hause aus. Es besteht allerdings keine Präsenzpflicht, das heißt die Eltern dürfen selbst entscheiden, ob sie ihr Kind in die Schule schicken.

Bayern

In Bayern kehren am 22. Februar die Grundschüler im Wechselunterricht und die Abschlussklassen an die Schulen zurück. Es besteht Präsenzpflicht. Im Unterricht muss eine Maske getragen werden.

Berlin

Ab dem 22. Februar findet für die Jahrgangsstufen 1 bis 3 Wechselunterricht in halber Klassengröße, aber ohne Präsenzpflicht, statt. Im Unterricht gilt Maskenpflicht. Zudem entscheiden die Schulleitungen in Abstimmung mit den Elternvertretungen individuell, ob die Abschlussklassen im Wechselunterricht vor Ort in der Schule (feste Lerngruppen in halber Klassenstärke) unterrichtet werden oder von Zuhause aus.

Brandenburg

In Brandenburg dürfen ab dem 22. Februar die Klassenstufen 1 – 6 wieder die Schule besuchen – allerdings im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht (sog. Wechselmodell). Die Schüler der Abschlussklassen erhalten weiterhin Präsenzunterricht. Während des Unterrichts müssen Masken getragen werden, Ausnahmen gibt es beispielsweise im Sportunterricht oder während längerer Klausuren.

Bremen

In Bremen waren anders als in anderen Bundesländern die Schulen nie ganz geschlossen. Ab dem 1. März sollen die Grundschulen nun in voller Klassenstärke in den Unterricht zurückkehren. Für die Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 wird der Unterricht im Wechselmodell fortgesetzt. Die Beschäftigten an Schulen sollen künftig die Möglichkeit haben, zweimal pro Woche einen Schnelltest durchzuführen.

Hamburg

Hamburg will anders als viele andere Bundesländer die Grundschulen nicht vor März öffnen. Das kündigte Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher nach einer Senatssitzung an. Man werde überlegen, wie man nach den am 12. März in Hamburg endenden Frühjahrsferien weitermachen wolle. "Wir müssen vorsichtig sein", sagte Tschentscher mit Blick auf die Virusmutationen. Die Zahl der Neuinfektionen sinke derzeit nur noch leicht, die Virusvarianten seien viel aggressiver.

Hessen

In Hessen dürfen die Klassenstufen 1 bis 6 ab 22. Februar im Wechselunterricht zurück an die Schule. Gleiches gilt für Abschlussklassen. Alle anderen Klassen bleiben vorerst im Distanzunterricht. Es gilt eine Maskenpflicht im Unterricht.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern beginnt der Präsenzunterricht für die Klassenstufen 1 bis 6 am 24. Februar. Voraussetzung ist, dass in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt stabil weniger als 50 Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen registriert wurden. Auch die Abschlussklassen kehren an die Schulen zurück. Die weiteren Klassenstufen sollen ab dem 8. März im Wechselunterricht zurückkehren, wenn die Inzidenz unter 50 liegt.

Niedersachsen

In Niedersachsen sind Grundschüler bereits seit Januar wieder im sogenannten Wechselbetrieb. Kultusminister Grant Hendrik Tonne kündigte an: "Sollten die Voraussetzungen stimmen und die Inzidenzwerte weiter sinken, streben wir unter Beachtung der Bund-Länder-Gespräche im März an, wieder deutlich mehr Schülerinnen und Schüler in die Schulen zu holen."

Nordrhein-Westfalen

In NRW wird am 22. Februar der Unterricht für Grundschüler wieder aufgenommen. Dabei soll es einen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht geben. Auch die Abschlussklassen dürfen zurück an die Schule. Der Sportunterricht findet statt. Dabei muss außer in Ausnahmefällen eine Maske getragen werden.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz kehren am 22. Februar die Klassenstufen 1 bis 4 in die Grundschulen zurück. Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend. Wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann, werden die Lerngruppen geteilt oder im Wechsel unterrichtet. Im Unterricht besteht zudem eine Maskenpflicht. Die Klassenstufen 5 bis 13 müssen weiterhin im Distanzunterricht bleiben.

Saarland

Im Saarland startet am 22. Februar der Präsenzunterricht im Wechselmodell für die Grundschulen. Im wöchentlichen Wechsel werden die Schüler in der Schule und Zuhause unterrichtet. Es herrscht Anwesenheitspflicht. Während des Unterrichts muss eine Maske getragen werden.

Sachsen

In Sachsen sind die Grundschulen für die Klassenstufen 1 – 4 bereits seit dem 15. Februar wieder geöffnet. Die Schulbesuchspflicht ist allerdings aufgehoben, das heißt Eltern können selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken. Anstelle auf Wechselunterricht setzt Sachsen auf feste Klassen, die bestmöglich voneinander getrennt werden sollen. Am Platz müssen die Kinder keine Masken tragen. Sportunterricht findet aktuell nicht statt. Schüler der Abschlussklassen hatten schon zuvor Präsenzunterricht, dabei bleibt es auch.

Sachsen-Anhalt

Anders als die meisten anderen Bundesländer will Sachsen-Anhalt erst ab dem 1. März öffnen – und das auch nur sofern die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 200 pro 100.000 Einwohner im Zeitraum 22. bis 26. Februar 2021 an allen Tagen unterschreitet. Zunächst werden die Grundschulen und Förderschulen wieder Präsenzunterricht einführen, allerdings gilt auch hier keine Präsenzpflicht. Das heißt, die Eltern können selbst entscheiden, ob sie ihr Kind in die Schule lassen. Der Unterricht soll an Grundschulen in festen Lerngruppen stattfinden. Auch für Abschlussklassen wird der Präsenzunterricht fortgesetzt. Während des Unterrichts muss eine Maske getragen werden.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein dürfen ab dem 22. Februar erstmal nur die Klassen 1 bis 4 zurück in den Präsenzunterricht. Auch hier dürfen die Eltern allerdings frei entscheiden, ob sie ihre Kinder tatsächlich zurück in die Schule schicken. Die Jahrgangsstufen 5 bis 13 müssen vorerst bis 7. März beim Distanzlernen bleiben. Während des Unterrichts muss Maske getragen werden. Zudem ist vorgesehen, dass Lehrkräften und anderen Beschäftigten an Schulen regelmäßige Testmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

Thüringen

In Thüringen kehren am 22. Februar zunächst die Klassenstufen 1 bis 4 in den Präsenzunterricht zurück. Am 1. März folgen die Klassenstufen 5 und 6, entweder in festen Gruppen oder in kleineren Gruppen im Wechsel. Die Schulen dürfen hier individuell entscheiden. Die Klassenstufen ab Klassenstufe 7 wechseln am 1. März nur dann in den Präsenzunterricht, wenn im Gebiet des Schulträgers die 7-Tages-Inzidenz in den vorangegangenen 7 Tagen unter dem Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern liegt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin: Informationen zum Schulbetrieb
  • Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg: Corona Aktuell
  • Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: Infoschreiben
  • Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: FAQ
  • Hessisches Kultusministerium: Aktuelle Informationen
  • Ministerium für Wissenschaft, Bildung und Kultur Mecklenburg-Vorpommern: Regelungen für den Schulbetrieb nach den Winterferien
  • Schulministerium NRW: Regelungen
  • Rheinland-Pfalz: Weiteres Vorgehen für die Schulen
  • Saarland: Schulen und Kitas
  • Sachsen.de: SMK-Blog
  • Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt: Schulbetrieb
  • Bildung & Kultur Schleswig-Holstein: Informationen für Schulen
  • Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Thüringen: Schule in der Pandemie
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