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Corona-Impfung – Niedersachsen: Datenschutz behindert Versand von Briefen


Für über 80-Jährige
Niedersachsen: Datenschutz behindert Versand von Impf-Briefen

Von dpa, sje

Aktualisiert am 14.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Ältere Frau wird geimpft: In Niedersachsen haben über 80-Jährige auch dann Anspruch auf einen Impf-Termin, wenn sie keinen Informationsbrief erhalten haben (Symbolbild).Vergrößern des Bildes
Ältere Frau wird geimpft: In Niedersachsen haben über 80-Jährige auch dann Anspruch auf einen Impf-Termin, wenn sie keinen Informationsbrief erhalten haben (Symbolbild). (Quelle: Karina Hessland/imago-images-bilder)

Demnächst sollen in Niedersachsen über 80-Jährige gegen das Coronavirus geimpft werden. Dazu sollen sie alle einen Brief erhalten – eigentlich. Denn der Zugriff auf Adressen und Geburtsdaten der Bürger bereitet Probleme.

Mit den ersten Impfstoff-Lieferungen, die das Land Niedersachsen erhalten hat, wurden zunächst Bewohner und Beschäftigte von Alten- und Pflegeheimen versorgt. Ab Februar sollen dann die Menschen geimpft werden, die über 80 Jahre alt sind, aber nicht in einem Heim leben. Diese sollen schriftlich über den Ablauf der Impfungen und der Terminvergabe informiert werden. Das Problem: Für den Versand dieser Briefe können die Daten der Melderegister nicht verwendet werden, weil der Datenschutz im Weg steht. Die "Bild" hatte zuvor über das Problem berichtet. Nun soll es eine zweite Kampagne geben.

Nach Angaben des niedersächsischen Gesundheitsministeriums wird deswegen auf die Vermietdatenbank der Deutschen Post Direkt GmbH zurückgegriffen. Diese ist aber nicht vollständig – es werden also nicht alle über 80-Jährigen in Niedersachsen einen entsprechenden Brief erhalten. Nach Angaben des Unternehmens enthält die verwendete Datenbank neben Namen und Adresse auch das Alter der dort erfassten Personen. Um die "Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, die richtigen Empfängerinnen und Empfänger zu erreichen", wie es in einer Mitteilung heißt, würde zudem aufgrund von statistischen Erhebungen zur Häufigkeit von Vornamen in bestimmten Geburtenjahrgängen das Alter geschätzt.

Privater Dienstleister hat keinen Zugriff

Hintergrund ist, dass das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz es privaten Dienstleistern verbietet, den sogenannten Melderegisterdatenspiegel zu nutzen. Dort werden die Daten der kommunalen Melderegister landesweit gesammelt. Die Daten der 409 niedersächsischen Einwohnermeldeämter einzeln abzufragen, wäre rechtlich zwar möglich gewesen, wurde aber aufgrund des damit verbundenen bürokratischen Aufwands abgelehnt. Gleichzeitig gibt die Landesregierung in einer Pressemitteilung bekannt, dass man bei der Größenordnung der Briefkampagne auf die Unterstützung eines privaten Dienstleisters angewiesen sei. Insgesamt würden über 200.000 Haushalte angeschrieben. Beauftragt wurde der Postdienstleister DHL.

Auf ihrer Internetseite stellt die Landesregierung aber auch klar, dass ein Brief keine Voraussetzung dafür sei, einen Termin zum Impfen zu erhalten. Anspruch darauf hätten alle Bürger über 80 Jahren. Der Brief dient demnach lediglich der Information. Nach der Kritik wird es zudem eine zweite Informationskampagne über die Kommunen geben. Das gab das Gesundheitsministerium am Donnerstag bekannt. Die Kommunen sollen die Menschen dabei direkt über die ihnen zur Verfügung stehenden Meldedaten anschreiben.

Jedes Bundesland legt selbst fest, wie die Corona-Impfungen organisiert werden. Daher unterscheiden sich die Prozesse zur Informationsverbreitung und Terminvergabe teils erheblich.

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