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Rechnungshof rüffelt Franziska Giffey für "wiederholten Gesetzesverstoß"


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Scharfe Kritik an Familienministerin
Rechnungshof rüffelt Giffey für "wiederholten Gesetzesverstoß"

Von Horand Knaup

Aktualisiert am 10.12.2020Lesedauer: 3 Min.
Besuch vor Ort: Bundesfamilienministerin Franziska Giffey in einer Berliner Kita (im Oktober 2019).Vergrößern des Bildes
Besuch vor Ort: Bundesfamilienministerin Franziska Giffey in einer Berliner Kita (im Oktober 2019). (Quelle: imago-images-bilder)

Ein Problem mehr für Franziska Giffey: Seit Jahren fließen milliardenschwere Bundeshilfen in den Ausbau von Kindertagesstätten. Doch nun kritisiert der Bundesrechnungshof, eine Erfolgskontrolle durch das Familienministerium habe nie stattgefunden: "Der wiederholte Gesetzesverstoß wiegt schwer."

Es war im vergangenen Juni, und es war Familienministerin Franziska Giffey (SPD) eine eigene Pressekonferenz wert. Drei Milliarden Euro an Fördermitteln hatte die Bundesregierung gerade für die Erweiterung räumlicher Kapazitäten in Kitas und Grundschulen sowie deren digitale Ertüchtigung bewilligt, davon eine Milliarde nur für die Kindertagesstätten. Mit den Mitteln seien allein zusätzliche 90.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren finanzierbar, feierte sich Giffey. Für die Ministerin war das – zumal in Corona-Zeiten – eine unverzichtbare Investition: "Das Gesamtsystem funktioniert ohne eine verlässliche Kindertagesbetreuung nicht."

Doch nun hat der Bundesrechnungshof (BRH) dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) in dieser Angelegenheit einen ordentlichen Rüffel erteilt. Seit Jahren habe es das Ministerium versäumt, die Hilfen für die Kinderbetreuung auch zu kontrollieren. In seinen "Bemerkungen 2020 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes" heißt es deutlich, der Bund könne "keine verlässliche Aussage darüber treffen, ob seine Finanzhilfen für den Ausbau der Kinderbetreuung in Höhe von 4,4 Mrd. Euro ihren Zweck erfüllt haben".

Das Ministerium habe "bis heute keinen Überblick, welche Wirkung seine Förderprogramme tatsächlich erzielt haben". Seit 2008 hilft der Bund beim Ausbau von Kindertagesstätten, der eigentlich in der Verantwortung der Bundesländer liegt. Im Sommer kam nun ein fünftes Investitionsprogramm im Wert von einer weiteren Milliarde Euro hinzu.

Kritik an Ziellosigkeit

Für Franziska Giffey kommt die Rüge zur Unzeit. Im kommenden Herbst will sie Regierende Bürgermeisterin von Berlin werden. Drei Jahre lang hat sie ihr Ressort durchaus erfolgreich geführt. Nun belastet nicht nur das schwebende Verfahren über ihren Doktortitel Giffeys Ambition, sondern auch eine schwere Rüge an einem ihrer Lieblingsprojekte.

Dabei bemängeln die Bundes-Kontrolleure gar nicht die Investitionen als solche, sehr wohl allerdings ihre Ziellosigkeit. Spätestens im Jahr 2014 sei eine Erfolgskontrolle angezeigt gewesen: Damals hatten insbesondere die ostdeutschen Länder das Ministerium darauf hingewiesen, dass in ihrem Bereich der Bedarf an Betreuungsplätzen weitgehend gedeckt sei. Informell, so der Prüfbericht, habe es zu diesem Zeitpunkt längst Hinweise gegeben, dass die Ost-Länder einen Teil der Mittel wegen Überdeckung gar nicht mehr abrufen könnten. Damals sei intern in einer Vorlage für die Hausleitung die Mittelvergabe "als nicht zielführend" beschrieben worden. Konsequenzen hatte das Schreiben jedoch nicht. Ressortchefin war seinerzeit die Sozialdemokratin Manuela Schwesig, inzwischen Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern.

Der Rüffel der Prüfer, die sich normalerweise einer eher zurückhaltenden Sprache bedienen, ist in diesem Fall selten deutlich: "Der wiederholte Gesetzesverstoß wiegt schwer." Erfolgskontrollen seien "nicht nur Bestandteil eines ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns", sie seien nicht zuletzt notwendig, um eine wirtschaftliche Haushalts- und Wirtschaftsführung zu gewährleisten. Weshalb der Rechnungshof das Ministerium nun aufgefordert hat, "unverzüglich seine Investitionsprogramme mit einer Erfolgskontrolle systematisch zu bewerten". Nur so sei nachvollziehbar zu bewerten, ob die Finanzhilfen des Bundes noch notwendig seien.

Ministerium widerspricht Urteil der Prüfer

Nun, da ein weiteres milliardenschweres Hilfspaket beschlossen worden sei, bestehe "akuter Handlungsbedarf". Giffey müsse endlich verlässlich beurteilen können, inwieweit die bisherigen Förderziele bereits erreicht worden seien und wo noch Ausbaubedarf bestehe.

In seiner Stellungnahme gegenüber dem Rechnungshof antwortete das Ministerium, es werde künftige Investitionsprogramme der geforderten Erfolgskontrolle unterziehen. Für das längst laufende vierte Investitionsprogramm sollen die Berichte der Länder in einem Abschlussbericht zusammengefasst werden – ab Oktober 2024.

Erwartungsgemäß widerspricht das Ministerium dem Testat der Kontrolleure auf Anfrage von t-online: Die Länder hätten gemäß ihren Verpflichtungen regelmäßig Daten erhoben und ausgewertet. Die Mittel seien entsprechend der Vorgaben eingesetzt, weit über eine halbe Million Kitaplätze neu geschaffen und die Zielsetzung "weit übertroffen" worden. Eine Erfolgskontrolle finde statt, sie werde "stetig weiter entwickelt".

Die Prüfer des Rechnungshofs überzeugte die Stellungnahme der Giffey-Leute noch nicht. Die Kontrolleure bezweifeln, „dass dieser Absichtsbekundung rasch Taten folgen können“. Denn: „Bisher steht das erforderliche Personal im zuständigen Fachreferat des BMFSFJ nicht zur Verfügung.“ Umso dringlicher sei eine „umfassende methodisch und systematisch angelegte Erfolgskontrolle der bisherigen Förderung der Kinderbetreuung“.

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