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Pandemieleugner Bodo Schiffmann darf nach Polizeieinsatz in Mecklenburg-Vorpommern wieder einreisen


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Tour mit Corona-Bus
Pandemieleugner Schiffmann darf nach Polizeieinsatz wieder einreisen


Aktualisiert am 10.11.2020Lesedauer: 4 Min.
Gestoppt: Bodo Schiffmann (rote Jacke) und "Querdenken"-Anwalt Ralf Ludwig (gelbe Jacke) mit dem örtlichen Polizeichef Torsten Rusch, der ihnen erklärte, dass sie unerlaubt in Mecklenburg-Vorpommern sind.Vergrößern des Bildes
Gestoppt: Bodo Schiffmann (rote Jacke) und "Querdenken"-Anwalt Ralf Ludwig (gelbe Jacke) mit dem örtlichen Polizeichef Torsten Rusch, der ihnen erklärte, dass sie unerlaubt in Mecklenburg-Vorpommern sind. (Quelle: Screenshot dlive/Samuel Eckert)

Behörden zeigen Zähne gegen Pandemie- und Corona-Leugner: Die "Querdenker" Bodo Schiffmann und Samuel Eckert wurden in Polizeigewahrsam aus Mecklenburg-Vorpommern gebracht. Ein Gericht erlaubte ihnen dann doch die Einreise.

Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern hat am Dienstag die Corona- und Pandemie-Leugner Samuel Eckert und Bodo Schiffmann in Gewahrsam genommen und mit Streifenwagen über die Landesgrenze nach Brandenburg gebracht. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Greifswald entschieden, dass sie nicht ins Land dürfen. Später feierten die Businsassen eine andere Entscheidung: Das Verwaltungsgericht Schwerin erlaubte die Einreise zu einer Kundgebung dort. Sie durften dann doch nach Mecklenburg-Vorpommern.

Die Vorgeschichte: Am Montag hatten Beamte den Luxus-Bus der Gruppe gestoppt, weil sie unerlaubt nach Mecklenburg-Vorpommern eingereist war. Rund 100.000 Menschen verfolgten in mehreren Livestreams, wie die Gruppe mit immer neuen Argumenten die Weiterreise erzwingen wollte.

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Die Gruppe tourt seit Ende September mit kurzen Unterbrechungen durch Deutschland: täglich bis zu drei Stopps mit Kundgebungen. Die Redner machen Stimmung gegen die Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, dessen Existenz dabei auch schon infrage gestellt wurde. Schiffmann ist bereits mit erfundenen Geschichten zu verstorbenen Kindern aufgefallen, Eckert sieht in Masken Teufelswerk und lehnt sie ohne Attest aus Gewissensgründen ab.

Wegen Verstößen gegen die Hygienebestimmung gibt es auf der Tour regelmäßig Konflikte mit Behörden. Gegen Schiffmann laufen bereits Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.

Am Montagabend wollte der Rebellentross um 19 Uhr in Neubrandenburg sein. Die Gruppe war laut Polizeiinspektion Neubrandenburg allerdings schon um 18.05 Uhr per Telefon informiert worden, dass Schiffmann, Eckert und Mitreisende nicht nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen dürfen. Der Grund: Es gilt ein Einreiseverbot für Menschen, die dort nicht wohnen. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hatte auch die Kundgebung selbst untersagt.

Trotz Untersagung losgefahren

Trotzdem waren die Corona-Aktivisten Richtung Neubrandenburg gefahren. 19,4 Kilometer hinter der Landesgrenze hielt die Polizei den Bus an. Auch jetzt dachte die Gruppe gar nicht ans Umdrehen. Einsatzleiter Torsten Rusch, Leiter des Polizeihauptrevieres Neubrandenburg, kündigte daraufhin sinngemäß an, dass die Polizei auch Zwangsmaßnahmen anwenden werde, wenn der Bus trotz des Einreiseverbots das Land nicht innerhalb einer Viertelstunde verlasse. Er sprach allerdings wörtlich von "Gewalt anwenden". Fünf Teilnehmer der Gruppe wollten deshalb wegen Nötigung Strafanzeigen gegen ihn erstatten – eine Möglichkeit, die Weiterfahrt zu verzögern.

Die bis zu 80.000 Zuschauer in einem Livestream wurden angestachelt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu stellen. Zugleich gab es auf Twitter Hunderte Tweets mit dem Hashtag #EhrenRusch, mit denen dem Polizisten Respekt gezollt wurde. Fast alle Kommentarschreiber waren auf der Seite des Polizisten.

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Schiffmann und Eckert konstruierten teils in Rücksprache mit Anwälten umgehend neue Gründe, um ihren Willen durchzusetzen: Schiffmann wollte geltend machen, als Arzt "systemrelevant" zu sein und mögliche Hausbesuche durchführen zu wollen. Der HNO-Arzt betreibt eine Schwindelpraxis im baden-württembergischen Sinsheim. Außerdem erklärte die Gruppe, zu "geschäftlichen Zwecken" im Land zu sein: Man wolle in einem Plattenstudio einen Song über das Geschehen aufnehmen. Der Polizist akzeptierte diese Gründe nicht.

Gruppe blieb länger als gestattet

Die Anzeigenaufnahme und eine nun in dem Dorf angemeldete Spontandemo verzögerten aber eine Entscheidung weiter. Schließlich war die Lenkzeit fast überschritten. Die Gruppe durfte deshalb zu einem nahen Autohaus. Laut Polizei nutzten Schiffmann und Eckert auch das aus und blieben dort widerrechtlich länger als vorgegeben.

Von der Polizei hieß es: "Derzeit werden Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Busfahrer, die betroffenen Personen in dem Bus sowie gegen die Person geprüft, welche die Personen beherbergt." Schiffmann blieb unbeeindruckt: Er kündigte zunächst an, die geplanten Stationen in Mecklenburg-Vorpommern anfahren zu wollen.

Update, 10. November, 11.05 Uhr: Das Verwaltungsgericht Greifswald wies am Dienstagmorgen laut "Querdenken"-Anwalt Ralf Ludwig einen Antrag der Bus-Crew zurück, einreisen zu dürfen. Ludwig kündigte an, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Der Bus blieb zunächst auf dem Gelände. Die Pressestelle des Verwaltungsgerichts bestätigte dem "Nordkurier", dass das Einreiseverbot bestätigt wurde.

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Update: 10. November 16.30 Uhr: Eine Sprecherin der Polizei Neubrandenburg sagte t-online, dass die Gruppe in Gewahrsam genommen und in Funkstreifenwagen nach Brandenburg gebracht wird. Schiffmann, Eckert, Ludwig und der vierte Mitfahrer Wolfgang Greulich müssen demnach für rund 15 Kilometer in Polizeifahrzeugen Platz nehmen. Der Busfahrer fahre den Bus nach Brandenburg. Der Gruppe sei nicht mehr angeboten worden, eigenständig mit dem Bus loszufahren. Anlass war laut Polizei, dass unter anderem Schiffmann erklärt hatte, trotz des Aufenthaltsverbots am Abend an einer Sternfahrt und einer Demonstration in Schwerin teilzunehmen.

Update: 10. November 17.30 Uhr: Schiffmann und Eckert sind in Brandenburg wieder auf freiem Fuß und zurück in dem Bus. Sie haben sich in einem Stream gemeldet. Die Gruppe habe einen Bescheid des Landkreises zum unverzüglichen Verlassen des Landkreises erhalten, der "an tausend Stellen nicht gültig" sei. Anwalt Ludwig sei das Handy abgenommen worden, sagte Schiffmann. Begründung sei gewesen, dass Ludwig die Maßnahme gefilmt habe, was nicht stimme.

Update: 10. November 18.20 Uhr: Die Polizei erklärte, gegen Ludwig wegen der mutmaßlichen Verletzung der Vertraulichkeit des Worts zu ermitteln. Das Handy sei sichergestellt worden, weil damit "offensichtlich" aufgenommen worden sei.

Update: 10. November 21.30 Uhr: Neue Entscheidung: Das Verwaltungsgericht Schwerin hat entschieden, dass die Aktivisten zu einer Versammlung am Abend nach Schwerin einreisen dürfen. Die Stadt Schwerin hatte eine von ihnen für den Abend angemeldete Demonstration verboten. Die Untersagung hob das Schweriner Gericht auf und gestattete die Einreise, wie der "Nordkurier" berichtet. Dem Beschluss der Schweriner Richter zufolge ist ein Demonstrationsbesuch ein Grund, der eine Ausnahme vom Einreiseverbot rechtfertigt. Schiffmann kündigte in einem Videostream an, nach Schwerin zu fahren. Bei der Kundgebung dort ist nach 22 Uhr der Einsatz von Lautsprechern nicht mehr gestattet. Drei für den Dienstag geplante Kundgebungen sind ausgefallen.

Update, 10. November 22.35 Uhr: In dem von "Querdenken" auf Telegram verbreiteten Beschluss heißt es zur Begründung, der Artikel 8 des Grundgesetzes, die Versammlungsfreiheit, müsse auch für nicht in Mecklenburg-Vorpommern lebende Deutsche gelten, Dieses Argument hatte "Querdenken"-Anwalt Ludwig bereits zuvor vertreten. Das Dokument ist ein Fax, das als Sendezeit 19.07 Uhr anzeigt.

Update: 17. Januar 2022: MIt dem Handy von Ralf Ludwig wurden keine Aufnahmen gemacht. Das berichtet der "Nordkurier" unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg. Demnach konnte nach rund einem Jahr das Handy ausgelesen werden und es fanden sich keine heimlich gemachten Tonaufzeichnungen..

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