Entwurf für Polizeigesetz verändert Seehofer will doch keine Gesichtserkennung zulassen
Eigentlich stand der Passus schon fest: Ein neues Gesetz sollte es der Bundespolizei erlauben, mit einer Software zu arbeiten, die Videos mit Fotos von Straftätern abgleicht. Jetzt macht der Innenminister einen Rückzieher.
Innenminister Horst Seehofer will der Bundespolizei nun doch nicht erlauben, an sicherheitsrelevanten Orten Software zur Gesichtserkennung einzusetzen. In einem Entwurf für das neue Bundespolizeigesetz, der am Donnerstag zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung ging, ist davon nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) nicht mehr die Rede.
In einer älteren Fassung des Entwurfs, der der dpa vorliegt, hieß es noch, die Bundespolizei könne Daten aus Bildaufzeichnungsgeräten automatisch mit biometrischen Daten abgleichen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben weiterverarbeitet oder für die sie eine Berechtigung zum Abruf hat. Dies gelte allerdings nur, "soweit es sich um Daten von Menschen handelt, die ausgeschrieben sind". Dieser Passus wurde nun gestrichen. In der neuen Fassung ist nur noch von der Nutzung von Bildaufzeichnungsgeräten die Rede.
Die CDU wünscht sich die Software weiterhin
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg, zeigte sich unzufrieden mit der Neufassung. "Wir wollen daran festhalten: die Bundespolizei sollte künftig in klar definierten Grenzen Kameras zur Gesichtserkennung einsetzen dürfen", sagte er auf Anfrage. Schließlich gehe es dabei nicht um eine flächendeckende Überwachung der Bürger, sondern um "die gezielte Suche nach Schwerstkriminellen und Terroristen an besonders gefährdeten Bahnhöfen oder Flughäfen". Mit dieser Technik hätte man beispielsweise den Terroristen Anis Amri, der im Dezember 2016 in Berlin zwölf Menschen getötet hatte, auf seiner Flucht aufspüren können, so Middelberg.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, hatte diese Woche vor dem Einsatz von Technologien zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum gewarnt. Grundsätzlich stelle die biometrische Gesichtserkennung "einen potenziell sehr weitgehenden Grundrechtseingriff dar, der auf jeden Fall durch konkrete Vorschriften legitimiert sein müsste", sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Eine solche Legitimation sehe er derzeit nicht. Daher würde er es begrüßen, "wenn in Europa die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum untersagt würde".
Ein Bericht aus den USA könnte die Lage verändert haben
Vergangenes Wochenende war durch einen Bericht der "New York Times" bekanntgeworden, dass eine US-Firma namens Clearview AI Behörden einen Service zur Gesichtserkennung anbietet. Die Software arbeitet auf der Basis von rund drei Milliarden Bildern, die im Internet frei zugänglich waren.
Noch am Donnerstag hatte der Sprecher des Innenministeriums, Steve Alter, auf Twitter erklärt, Gesichtserkennung sei für die Polizei ein wichtiges Instrument für mehr Sicherheit. Der automatisierte Abgleich von Videobildern mit Polizei-Datenbanken, in denen Fotos von Straftätern und gesuchten Personen gespeichert seien, sei mit dem Einsatz von Systemen, für die Millionen Fotos unbescholtener Bürger gespeichert würden, nicht vergleichbar. Ein Einsatz derartiger Systeme durch die Sicherheitsbehörden des Bundes sei nicht geplant.
- Nachrichtenagentur dpa