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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Mandat nicht angegeben Disziplinarverfahren: Wendt verstieß gegen Dienstpflichten
Polizeigewerkschafter Rainer Wendt sollte Staatssekretär werden, obwohl in NRW eine Dienstpflichtverletzung festgestellt worden ist. Ende Oktober wurde dort ein Disziplinarverfahren abgeschlossen.
Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, hat im Zusammenhang mit einem Aufsichtsratssitz beim Axa-Konzern gegen Dienstpflichten verstoßen. Zu diesem Ergebnis ist das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen in einem Disziplinarverfahren gekommen, wie das Innenministerium NRW t-online.de bestätigte.
Das Disziplinarverfahren gegen Wendt sei am 31. Oktober mit einer Maßnahme abgeschlossen worden. Aus Gründen des Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzes machte das Ministerium keine Angaben, welche Konsequenzen der Fall für Wendt habe. Es dürfte sich um eine Kürzung seiner Pension handeln. Wendt wollte sich auf Anfrage von t-online.de nicht äußern.
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Er war am Freitag in einer Pressemitteilung von Ministerpräsident Reiner Haseloff und Innenminister Stahlknecht (beide CDU) als künftiger Staatssekretär im Innenministerium von Sachsen-Anhalt präsentiert worden. Am Sonntag kam das Zurück: Wendt wird nicht Staatssekretär. SPD und Grüne in Sachsen-Anhalt hatten für den Fall seiner Ernennung indirekt mit dem Ende der Koalition gedroht. (Lesen Sie hier eine Analyse, welche Vorwürfe Kritiker gegen Rainer Wendt erhoben hatten.)
2017 war bekannt geworden, dass der Gewerkschaftsfunktionär für einen Sitz im Aufsichtsrat des Versicherungskonzern Axa rund 50.000 Euro im Jahr erhielt. Wendt hatte weder die Nebentätigkeit angezeigt noch diese Bezüge angegeben. Die Einkünfte waren öffentlich geworden, als Wendt wegen der Besoldungsaffäre unter Druck stand.
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Von 2006 an hatte er bei der Polizei in NRW keinen Dienst mehr verrichtet, aber weiter die Bezüge für eine Teilzeittätigkeit bezogen. Das war auf Betreiben des Innenministeriums ohne Rechtsgrundlage veranlasst worden. Ziel der Regelung war es, die Arbeit kleinerer Polizeigewerkschaften zu fördern. Wendt war nicht der einzige Nutznießer einer solchen Regelung.
- Eigene Recherchen
- spiegel.de: NRW leitet Disziplinarverfahren gegen Wendt ein