Zank um Bedürftigkeitsprüfung Koalitionsarbeitsgruppe zur Grundrente vertagt sich erneut
Berlin (dpa) - Die Rentenexperten der großen Koalition haben auch bei ihrem zweiten Treffen im Kanzleramt keine Einigung beim Streitthema Grundrente gefunden.
Das Treffen der Arbeitsgruppe aus Spitzenpolitikern von Union und SPD ging am Freitagabend nach Angaben aus Teilnehmerkreisen ohne Ergebnisse zu Ende. Es sei ein weiteres Gespräch für die kommende Woche vereinbart worden, an welchem Tag sei noch offen.
Union und SPD streiten sich vor allem über das Thema Bedürftigkeitsprüfung. Die Unionsseite verweist darauf, dass diese im Koalitionsvertrag steht. Die SPD will die Auszahlung des geplanten Aufschlags auf kleine Renten dagegen nicht an eine solche Prüfung knüpfen.
Thüringens Wirtschaftsminister und Ex-Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee, der für die SPD mitverhandelt, sagte der Deutschen Presse-Agentur am Abend, er sehe in der Runde den Willen zu einer guten und schnellen Einigung. Man werde alles tun, um noch vor dem Koalitionsausschuss am 20. Oktober eine substanzielle Lösung beim Thema Grundrente auf den Tisch legen zu können. Tiefensee sagte, er sei erfreut, dass beim Treffen im Kanzleramt die Themen Ostdeutschland und gebrochene Erwerbsbiografien breiten Raum eingenommen hätten. Allein für Thüringen erhoffe er sich, dass rund 130 000 Rentner durch die Einführung der Grundrente bessergestellt würden.
Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, sagte, man sei sich inhaltlich nähergekommen. "Aber es ist noch eine weitere Runde nötig." Es sei höchste Zeit, dass man zu einer Einigung bei der Grundrente komme. "Wir feiern in diesem Jahr 30 Jahre Friedliche Revolution. Warme Worte reichen da nicht aus. Wir brauchen konkrete Unterstützung für die Menschen in Ostdeutschland, die nach der Friedlichen Revolution unter schwierigen Bedingungen viel geleistet haben. Da wäre die Grundrente ein ganz wichtiger Schritt."
Mit der Grundrente will die Koalition etwas gegen Altersarmut tun. Menschen, die mindestens 35 Jahre lang gearbeitet haben, sollen - auch wenn sie wenig verdient und damit wenig in die Rentenkasse eingezahlt haben - eine Rente bekommen, die mindestens zehn Prozent über Hartz-IV-Niveau liegt. Auch Teilzeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sollen mitzählen.