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Bayern hat Bedenken: Grundsteuerstreit von Finanzministerium und CSU verschärft


Klausel für Bayern
Grundsteuerstreit von Finanzministerium und CSU verschärft

Von dpa
Aktualisiert am 02.05.2019Lesedauer: 3 Min.
Die Innenstadt von München.Vergrößern des Bildes
Die Innenstadt von München. (Quelle: Sina Schuldt//Illustration./dpa)
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Berlin/München (dpa) - Im Grundsatzstreit über eine Reform der Grundsteuer scheinen sich die Fronten zu verhärten. Bayern pocht auf länderspezifische Regelungen, die aber bei der SPD auf Widerstand stoßen.

Das Bundesfinanzministerium wies die Darstellung unter anderem der CSU zurück, der Gesetzentwurf von Ressortchef Olaf Scholz (SPD) sei gestoppt worden. Das Ministerium kündigte für den 10. Mai eine Expertenanhörung zu einer möglichen Länder-Öffnungsklausel an. Daran sollen auch Scholz und mehrere Länderminister teilnehmen.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bekräftigte, Bayern wolle bei der Reform der Grundsteuer eine "großzügige, weitreichende Länderöffnungsklausel". Es sei die Rechtsauffassung Bayerns und des CSU-geführten Bundesinnenministeriums, dass das ohne eine Grundgesetzänderung möglich sei. Eine Öffnungsklausel soll es den Ländern erlauben, eigene Wege zu gehen.

Bayern will ein Konzept, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert. Dagegen will Scholz ein sogenanntes wertabhängiges Modell: Bei der Berechnung der Grundsteuer sollen in Zukunft vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Das Aufkommen von 14 Milliarden Euro jährlich soll erhalten bleiben.

Die "Bild"-Zeitung hatte berichtet, das Kanzleramt habe den Gesetzentwurf zur Grundsteuer gestoppt. Er werde nicht in die Ressortabstimmung zwischen den Ministerien gehen. Ein Ministeriumssprecher dementierte dies jedoch. Die Zeitung schrieb weiter, Scholz müsse sich vor einer Kabinettsbefassung zunächst mit der CSU einigen.

Laut "Handelsblatt" erwägt das Finanzministerium eine eingeschränkte Öffnungsklausel für die Länder. Das berichtet die Zeitung unter Berufung auf Regierungskreise. Die im Ressort von Scholz diskutierte Variante sehe vor, den Ländern zu erlauben, selbst die sogenannte Steuermesszahl festzulegen. Die Steuermesszahl ist maßgeblich für die Höhe der Grundsteuer. Der Gesetzentwurf von Scholz hat bisher einen bundesweit einheitlichen Wert vorgesehen.

CSU-Chef Söder sagte am Donnerstag am Rande einer Osteuropa-Reise in Sofia: "Ohne Bayern und die CSU gibt es keine neue Grundsteuer. Aus. Das steht fest." In der großen Koalition sei es eben selbstverständlich, dass ein Entwurf nicht ins Kabinett komme, wenn die CSU dem Vorhaben nicht zustimme. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte in München: "Die Grundsteuer gehört in die Hände der Länder."

Aus der SPD kam deutliche Kritik an der CSU. "In der Grundsteuer-Debatte sollte die CSU jetzt zügig von ihrer Bayern-First-Politik wieder herunterkommen", sagte Fraktionsvize Achim Post der Deutschen Presse-Agentur. "Wir brauchen jetzt keine weitere bayerische Verbaleskalation, sondern die Vernunft und Verantwortung aller Beteiligten, um zu einer raschen Lösung zu kommen." Bei der Grundsteuer gehe es um Fundamentalinteressen der Kommunen in ganz Deutschland, nicht um die Partikularinteressen einer Partei aus Bayern.

Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die Grundstücke sollen nun zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre. Erstmals soll die neu berechnete Grundsteuer nach den Plänen von Scholz 2025 fällig werden.

Die FDP forderte eine zügige Neuregelung. "Sowohl die Kommunen als auch die Bürgerinnen und Bürger brauchen endlich eine Entscheidung", sagte Fraktionsvize Christian Dürr. Es brauche ein einfaches, unbürokratisches und aufkommensneutrales Flächenmodell.

Linke-Fraktionsvize Fabio De Masi kritisierte, Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Söder gehe es nicht um die Mieter oder normale Eigenheimbesitzer, sondern um die Villen am Starnberger See. "Offensichtlich soll die Grundsteuer auch beerdigt werden, um eine Wiedererhebung der Vermögenssteuer durch eine realistische Bewertung von Immobilien zu verhindern."

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