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Grundkonzept steht: Die digitale Patientenakte soll Tempo aufnehmen


Grundkonzept steht
Die digitale Patientenakte soll Tempo aufnehmen

Von dpa
Aktualisiert am 15.10.2018Lesedauer: 2 Min.
Die elektronische Patientenakte soll allen gesetzlich Versicherten bis spätestens 2021 zur Verfügung stehen.Vergrößern des Bildes
Die elektronische Patientenakte soll allen gesetzlich Versicherten bis spätestens 2021 zur Verfügung stehen. (Quelle: Patrick Pleul/Symbol./dpa)

Berlin (dpa) - Für Millionen gesetzlich Krankenversicherte zeichnen sich erste Konturen der geplanten elektronischen Patientenakte ab. Ärzte und Kassen verständigten sich auf eine grundsätzliche Struktur für neue digitale Angebote, die bis spätestens 2021 kommen sollen.

Vorgesehen sind demnach drei Bereiche, die etwa auch über Smartphones abrufbar sein sollen: einer mit medizinischen Daten der Ärzte, einer mit Versicherten-Informationen der Kassen und einer, in den Patienten selbst Daten einspeisen können. Die Standards sollen nun erarbeitet werden. Das Bundesgesundheitsministerium sprach von einem wichtigen Schritt, damit endlich mehr Schnelligkeit in die Entwicklung komme.

Basis für das System der Akten soll die Datenautobahn des deutschen Gesundheitswesens sein, die derzeit aufgebaut wird und besondere Sicherheitsvorkehrungen haben soll. Bis Jahresende soll ein genaueres Modell des Systems mit Zugriffsberechtigungen und einer zentralen Datenhaltung erarbeitet werden. Das geht aus einer gemeinsamen Absichtserklärung hervor, über die zuerst das "Handelsblatt" berichtete.

Die Chefin des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Doris Pfeiffer, sprach von einem Meilenstein, hinter den es kein Zurück mehr geben dürfe. Die elektronische Akte werde eine neue Säule der Patientenversorgung sein, wobei verlässliche Standards von zentraler Bedeutung seien. "Nur sie ermöglichen den reibungslosen Austausch untereinander und den Wechsel der Versicherten zwischen verschiedenen Ärzten, Krankenkassen und Kliniken - ohne, dass dabei wichtige Informationen verloren gehen", sagte Pfeiffer der dpa.

Die Struktur der Akten-Inhalte sollen die Kassen nun ausarbeiten, wie es in dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Papier heißt. Der erste Bereich soll etwa medizinische Notfalldaten, Arztbriefe und Medikationspläne der eingenommenen Arzneimittel umfassen. Im zweiten Bereich sollen Informationen der Krankenkasse abrufbar sein, zum Beispiel Bonusprogramme und Patientenquittungen mit Aufstellungen von Kosten und Leistungen. Diese "nicht-medizinischen" Inhalte können die Kassen im Wettbewerb um Kunden selbst gestalten. Im dritten Bereich können Versicherte eigene Informationen ablegen - etwa Fitnessdaten aus Handy-Apps, Ernährungspläne oder Übungen für Rückengymnastik.

Nach jahrelangem Gezerre um zusätzliche Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte will die Regierung jetzt bei der Digitalisierung vorankommen. Im Koalitionsvertrag ist für spätestens 2021 die Einführung elektronischer Patientenakten vereinbart, die Versicherte freiwillig nutzen können - auch per Smartphone oder Tablet-Computer. Einige gesetzliche und private Kassen haben bereits Angebote für digitale Akten gestartet, die auch offen für einen gemeinsamen Standard sein sollen.

Allerdings verzögert sich die Anbindung aller Arztpraxen an die neue Datenautobahn des Gesundheitswesens wegen fehlender Geräte. Bis Jahresende dürften maximal 50.000 der insgesamt 150.000 Praxen von Ärzten und Zahnärzten damit ausgestattet sein, hieß es bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Vor diesem Hintergrund hatte das Gesundheitsministerium die eigentlich bis 31. Dezember gesetzte Frist für den Anschluss ans Netz bis Ende Juni 2019 verlängert.

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