Eingriff in Pressefreiheit? Rechtsextremes Magazin "Compact" klagt gegen Verbot
Vorige Woche hat das Bundesinnenministerium das Magazin "Compact" verboten. Jetzt wehrt sich das rechtsextreme Blatt vor Gericht.
Das rechtsextreme Magazin "Compact" wehrt sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen sein Verbot. Am Mittwochabend seien sowohl eine Klage als auch ein Eilantrag eingegangen, teilte ein Sprecher des Gerichts in Leipzig am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für derartige Klagen zuständig.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die "Compact-Magazin GmbH" am 16. Juli verboten. Die Firma war Verlag des gleichnamigen vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Magazins. Faeser begründete den Schritt damit, dass "Compact" ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" sei und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte.
Magazin darf derzeit nicht erscheinen
Das Magazin darf seither nicht mehr erscheinen. Webseiten wurden gesperrt. Bei Durchsuchungen in mehreren Bundesländern wurden unter anderem Datenträger und Exemplare des Magazins beschlagnahmt. Faeser verbot auch die Conspect Film GmbH.
Wann das Bundesverwaltungsgericht über die Klage entscheidet, ist noch offen. Bei der Entscheidung wird es voraussichtlich auch darum gehen, wie sich das Verbot in Abwägung mit der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit rechtfertigen lässt. "Compact"-Chefredakteur Jürgen Elsässer hatte von einem ungeheuerlichen Eingriff in die Pressefreiheit gesprochen.
- Nachrichtenagentur dpa
- bmi.bund.de: "Rechtsextremistische Vereinigungen "COMPACT-Magazin GmbH" und "CONSPECT FILM GmbH" verboten"