AfD-Klage in Brandenburg erfolgreich Verfassungsgericht kippt Regeln zu Milliarden-Hilfspaket
Ein Milliarden-Hilfspaket in Brandenburg sollte die Folgen der Energiekrise abfedern. Manche Regeln sind jedoch verfassungswidrig. Dennoch muss das Paket nicht abgewickelt werden.
Das Landesverfassungsgericht Brandenburg hat ein milliardenschweres Hilfspaket der Landesregierung teilweise für verfassungswidrig erklärt. "Die Regelungen des Brandenburg-Pakets wurden für nichtig erklärt", zitiert der RBB aus der Entscheidung des Gerichts vom Freitag.
Geklagt hatte die AfD. Die Partei sah weder eine Notlage gegeben noch einen "ausreichenden Bezug bestimmter Hilfsmaßnahmen zu dieser erklärten Notlage", schreibt der RBB. Das Gericht gab der Partei recht: Präsident Markus Möller sagte am Freitag, der Zusammenhang zwischen der festgestellten außergewöhnlichen Notsituation und den Maßnahmen aus dem Paket von bis zu zwei Milliarden Euro sei nicht ausreichend dargelegt. Das "Brandenburg-Paket" war dazu gedacht, die Folgen der Energiekrise von 2022 abzufedern.
Die Begründungen reichten nicht, die schuldenfinanzierten Maßnahmen von allgemeinen politischen Maßnahmen abzugrenzen. Der Präsident erklärte zugleich, dass das Paket nicht rückwirkend abgewickelt werden muss. Möller verwies darauf, dass sich das Gericht weitgehend an den Maßstäben aus dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2023 orientiert habe.
Damit hatte die AfD-Landtagsfraktion mit ihrer Klage gegen die Regelungen zum Hilfspaket Erfolg. Die Klage der AfD-Fraktion gegen die Ausrufung der Notlage ist laut Gericht jedoch unzulässig, weil es sich nur um einen Beschluss des Landtags handelte.
- rbb24.de: "Milliardenschweres Brandenburger Hilfspaket ist zum Teil verfassungswidrig"
- Nachrichtenagentur dpa