Sechs Milliarden Euro Staatshilfe Gericht erklärt EU-Genehmigung von Lufthansa-Hilfen für nichtig
In der Pandemie erlaubte die EU-Kommission milliardenschwere Hilfen des Bundes für die Lufthansa. Das EU-Gericht urteilte nun: Eine Genehmigung hätte nicht erteilt werden dürfen.
Die EU-Kommission hätte die milliardenschweren Hilfen der Bundesregierung für die Lufthansa in der Corona-Pandemie nach Ansicht des EU-Gerichts nicht genehmigen dürfen. Das teilten die Richter am Mittwoch in Luxemburg mit. Gegen das Urteil kann vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof, vorgegangen werden.
Die coronabedingten Reisebeschränkungen hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. In dem Konzern mit rund 138.000 Beschäftigten waren Zehntausende Arbeitsplätze gefährdet. Deswegen unterstützte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die größte deutsche Fluggesellschaft mit einem milliardenschweren Hilfspaket. Die Lufthansa musste sich im Gegenzug dazu verpflichten, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, also etwa Start- und Landerechte in Frankfurt und München an die Konkurrenz abgeben.
Der Rettungsplan sah vor, dass der staatliche Wirtschaftsstabilisierungsfonds im Zuge einer Kapitalerhöhung Aktien zeichnet, um eine Beteiligung von 20 Prozent am Grundkapital der Fluggesellschaft aufzubauen. Zudem waren stille Einlagen bis zu 5,7 Milliarden Euro sowie ein Kredit von bis zu drei Milliarden Euro vorgesehen. Letzterer unterlag allerdings nicht den Auflagen und war grundsätzlich bereits zuvor genehmigt worden.
Mehrere Fehler der EU-Kommission
Die EU-Kommission genehmigte die Hilfen in Höhe von sechs Milliarden Euro im Juni 2020. Gegen diesen Beschluss der EU-Kommission wehrten sich die Lufthansa-Konkurrenten Ryanair und Condor vor dem Gericht der EU.
Die Richter gaben ihnen teilweise recht. Der EU-Kommission seien bei der Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen. Zum einen habe sie fälschlicherweise angenommen, dass die Lufthansa sich die nötigen Finanzmittel nicht auf den Märkten beschaffen könne. Zum anderen habe sie die beträchtliche Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen verkannt. Die Verpflichtungen, die dem Unternehmen auferlegt wurden, sorgten demnach nicht dafür, dass ein wirksamer Wettbewerb gewahrt wurde.
- Nachrichtenagentur dpa