Mail an die Redaktion Tempolimit 130: "Entspannter, stressfreier und sicherer"
Freie Fahrt auf deutschen Autobahnen? Ein t-online-Leser spricht sich in seiner Lesermail deutlich dagegen aus. Er ist überzeugt, dass weniger Geschwindigkeit nicht nur für die Sicherheit auf der Straße von Vorteil ist.
Wir fragen unsere Leser regelmäßig, welche Themen sie momentan besonders beschäftigen und bitten sie, auf die Berichterstattung von t-online zu reagieren. In Lesermails an die Redaktion formulieren sie ihre Gedanken, die sie publik machen wollen. Hier eine Auswahl:
8. Juli 2021: t-online-Leser Klaus Konstanzer über das Tempolimit
"Ich möchte mich zu dem Tempo-130-Thema äußern. Anders als Armin Laschet halte ich es nicht für "unlogisch". Fahren Sie doch einfach mal nach Frankreich, Spanien, Italien, Österreich, Holland, Belgien, Dänemark, Schweden oder Tschechien. Überall dort können Sie die Vorzüge von verschiedenen Tempolimits erfahren und genießen, wie viel entspannter, stressfreier und sicherer das Fahren ist – verbunden mit weniger Energieverbrauch.
Man muss nicht ständig in den Rückspiegel schauen, um sich selbst in Acht zu nehmen vor notorischen Rasern und schnellen Linksfahrern. Dabei fahre ich auch gerne zügig. Diese Länder haben sicher auch gute Gründe für die Limits. Einfach Augen auf und mal nachfragen. Ich schätze Armin Laschet, aber in diesem Punkt verstehe ich seine Ansicht nicht. Warum machen gerade wir da eine Ausnahme? Generell könnten wir von anderen Ländern einiges lernen."
Liebe Leserinnen und Leser: t-online veröffentlicht regelmäßig Lesermeinungen. Auch Sie haben etwas zu sagen und möchten, dass es veröffentlicht wird? Hier erfahren Sie, wie Sie uns Ihre Lesermail schicken können.
8. Juli 2021: t-online-Leser JDVW Berg über die Situation von Menschen in einem Betreuungsverhältnis
"Mich bewegt aktuell sehr, dass ein rechtlicher Betreuer seine Betreuten in Heime bringen darf, die an Orten sind, an denen der Betreute weder Bekannte noch Verwandte hat. Zum Teil sind diese auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer erreichbar, sodass Besuche ohnehin nur schwer möglich sind. Im Betreuungsgesetz sind im Rahmen des Aufenthaltsbestimmungsrechts keinerlei Grenzen gesetzt und Betreuer sind zudem auch nicht verpflichtet, auf Nachfrage von Angehörigen des Betreuten den Ort des Heimes mitzuteilen. Nur der Tod eines Betreuten muss der Familie mitgeteilt werden.
Eine solche Situation ist besonders für Menschen, für die Betreuung für alle Aufgabenbereiche besteht, weil sie keinen Aufgabenbereich mehr selbst erledigen können und geschäftsunfähig sind, mit Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar und oft eine schwerer Kampf für die Familien."
Die in Lesermails geäußerten Ansichten geben die Meinung der Autoren wieder und entsprechen nicht notwendigerweise denen der t-online-Redaktion.
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