Neue Einkommensgrenze Bundesregierung plant Änderungen beim Elterngeld
Mit der Reform des Elterngeldes sollen Familien zukünftig mehr zeitliche Freiräume zur Verfügung stehen. Auch eine Vier-Tage-Woche ist möglich ohne den Elterngeld-Anspruch zu verlieren.
Das Bundeskabinett hat eine Reform des Elterngeldes auf den Weg gebracht. Der am Mittwoch von der Ministerrunde gebilligte Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) verfolgt das Ziel, Familien mehr zeitliche Freiräume zu verschaffen sowie die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten weiter zu unterstützen.
"Jetzt machen wir das Elterngeld noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, einen zusätzlichen Elterngeld-Frühchenmonat und weniger Bürokratie", erklärte Giffey. Mütter und Väter, die Elterngeld beziehen, aber schon wieder in Teilzeit arbeiten, sollen in Zukunft 32 Stunden statt wie bisher 30 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, ohne ihren Elterngeldanspruch zu verlieren. Dadurch soll eine Vier-Tage-Woche möglich werden.
Neue Einkommensgrenze bei 300.000 Euro
Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden bezogen werden – statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden. Er wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet. Zudem sollen neue Einkommensgrenzen gelten: Mütter und Väter, die ein gemeinsames Einkommen von über 300.000 Euro haben, sollen künftig kein Elterngeld mehr bekommen. Bislang gelten hier 500.000 Euro. Verbesserungen gibt es auch bei Frühchen: Kommt das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder noch früher zur Welt, sollen Eltern künftig einen zusätzlichen Monat Elterngeld bekommen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Neuregelung." Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, der Frauen und Männern die partnerschaftliche Arbeitsteilung in Haushalt und Familie erleichtert", erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. Dies trage zu einer gleichberechtigten Teilhabe beider Elternteile am Arbeitsmarkt bei und setze Anreize für mehr vollzeitnahe Teilzeitbeschäftigung beider Elternteile.
- Nachrichtenagentur AFP