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Beschluss: Stasi-Akten werden ins Bundesarchiv überführt


Bundestagsbeschluss
Stasi-Akten werden ins Bundesarchiv überführt

Von afp
Aktualisiert am 27.09.2019Lesedauer: 2 Min.
Das ehemalige DDR-Ministeriums für Staatssicherheit in Berlin: Das heutige Museum soll in Zukunft auch das Stasi-Archiv beherbergen.Vergrößern des Bildes
Das ehemalige DDR-Ministeriums für Staatssicherheit in Berlin: Das heutige Museum soll in Zukunft auch das Stasi-Archiv beherbergen. (Quelle: imago-images-bilder)

Die Stasi-Akten werden ab 2021 Teil des Bundesarchivs – so hat es jetzt der Bundestag entschieden. Die Entscheidung fiel mit großer Mehrheit, jedoch gab es auch Kritik.

Die Unterlagen der früheren DDR-Staatssicherheit sollen in zwei Jahren von der derzeitigen Stasi-Akten-Behörde ins Bundesarchiv überführt werden. Dies sieht eine Entschließung vor, die der Bundestag am Donnerstag mit breiter Mehrheit beschlossen hat. Gegen das Konzept zur Akten-Überführung wandte sich nur die AfD. Der Bundestag billigte zudem die Verlängerung der Überprüfung von Politikern und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes auf eine frühere Stasi-Tätigkeit bis 2030.

Die Akten-Überführung soll zum Ende der Amtszeit des derzeitigen Bundesbeauftragten Roland Jahn im Jahr 2021 erfolgen. Geplant ist, auf dem Gelände des früheren DDR-Ministeriums für Staatssicherheit, auf dem derzeit auch die jetzige Akten-Behörde untergebracht ist, ein Archivzentrum zu errichten. Neben den Stasi-Akten sollen dort auch die Bestände der zentralen DDR-Behörden, das Archiv der SED sowie der Massenorganisationen gelagert werden.

"Grundlage für dauerhafte und zeitgemäße Nutzung der Dokumente"

Der Beschlussvorlage liegt ein Konzept zugrunde, an dem der Stasi-Aktenbeauftragte Roland Jahn maßgeblich mitgewirkt hat. Er begrüßte die Entscheidung als "einen nächsten Meilenstein zur Sicherung und Nutzung der Stasi-Unterlagen in der Zukunft". Mit der Neuregelung werde "eine Grundlage für eine dauerhafte und zeitgemäße Nutzung dieser besonderen Dokumente geschaffen", erklärte Jahn in Berlin.

Von der bis 2030 verlängerten Überprüfung sind neben Mitgliedern von Regierungen auf Bundes- und Landesebene etwa auch Richter und bestimmte Beamte betroffen. Diese Verlängerung wurde von der Linksfraktion abgelehnt, die übrigen Fraktionen stimmten dafür.

Akten sollen auch weiterhin zugänglich beleiben

Die Unterlagen würden nach ihrer Überführung aus der bisherigen Akten-Behörde wie bisher zugänglich bleiben, sagte die kulturpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Motschmann (CDU), am Donnerstag in einer Aktuellen Stunde des Bundestages.

Die SPD-Abgeordnete Katrin Budde verwies in der Debatte darauf, dass mit der Überführung der Akten ins Bundesarchiv Verbesserungen verbunden seien, etwa bei der Aufbewahrung. "Das wird ein ganz besonderer Archivteil werden", sagte die SPD-Politikerin.

Der FDP-Abgeordnete Thomas Hacker sagte, die Erhaltung der Stasi-Akten solle auf neue Füße gestellt werden. Die Unterlagen der früheren DDR-Staatssicherheit seien in den Außenstellen der Akten-Behörde nicht immer adäquat untergebracht.

Nur AfD war gegen den Beschluss des Bundestages

Auch Linke und Grünen unterstützten das Vorhaben im Grundsatz. Ebenso wie Union, SPD und FDP kritisierten sie zudem das Verhalten der AfD scharf. Die Rechtspopulisten versuchten, die früheren DDR-Bürgerrechtler "vor ihren Karren zu spannen", sagte die Grünen-Abgeordnete Monika Lazar. Die Menschen seien 1989 "für Freiheit und Demokratie auf die Straße gegangen und nicht, weil sie Angst vor Fremden hatten".

Zu Beginn der Aktuellen Stunde hatte der AfD-Abgeordnete Marc Jongen den Vorwurf erhoben, 30 Jahre nach dem Mauerfall solle die Stasi-Aktenbehörde "still und heimlich" abgewickelt werden.


Kritik an der Akten-Überführung gibt es aber auch unter DDR-Dissidenten. Der Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk sagte dem "Spiegel", die Akten-Behörde stehe "wie keine andere Institution für die Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur". Ihre Überführung ins Bundesarchiv "wirkt nun wie ein Schlussstrich unter diese Aufarbeitung".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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