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Integrationsbeaufragte: Widmann-Mauz will Kopftuchverbot an Schulen prüfen


Schutz für Mädchen
Integrationsbeauftragte will Kopftuchverbot an Schulen prüfen

Von dpa
17.05.2019Lesedauer: 1 Min.
Eine Schulklasse in Berlin: Selbst aus der Union gibt es kritische Stimmen, Kopftücher an Grundschulen verbieten zu lassen.Vergrößern des Bildes
Eine Schulklasse in Berlin: Selbst aus der Union gibt es kritische Stimmen, Kopftücher an Grundschulen verbieten zu lassen. (Quelle: Gerhard Leber/imago-images-bilder)

Österreich hat es eingeführt, nun soll auch Deutschland darüber nachdenken. Integrationsbeauftragte Widmann-Mauz will ein Kopftuchverbot an Grundschulen prüfen. Doch selbst aus der CDU gibt es Kritik.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz, hat die Prüfung eines Kopftuchverbots für Kinder an Schulen gefordert. "Dass kleine Mädchen Kopftuch tragen, ist absurd – das sehen auch die meisten Muslime so. Alle Maßnahmen, die Mädchen davor schützen – vom Elterngespräch bis zum Verbot – sollten geprüft und angegangen werden", sagte die CDU-Politikerin der "Bild"-Zeitung.

Das Parlament in Österreich hatte am Mittwoch ein Verbot von Kopftüchern an Grundschulen beschlossen. In Deutschland wäre ein solches Verbot nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages wohl grundgesetzwidrig.

Heinz-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, vermutet, dass von den Eltern schon auf kleine Kinder Druck ausgeübt werde, das Kopftuch zu tragen. "Kopftücher in der Schule sind integrationsfeindlich, weil sie bereits in Kindergärten und Grundschulen zur äußerlichen Abgrenzung beitragen", sagte er der "Bild"-Zeitung. Er würde laut dem Bericht deshalb ein Verbot in Kindergärten und Grundschulen begrüßen.


Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sieht ein Kopftuchverbot hingegen kritisch. "Das pauschale Verbot eines Kopftuches – wie in Österreich – benachteiligt auch die Mädchen, die sich freiwillig für das Tragen eines Kopftuches als Zeichen ihrer Religion entschieden haben", sagte er der "Bild-Zeitung". Er verwies auf "das im Grundgesetz verankerte Recht, seine Religion frei ausüben zu können".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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