Einschätzung des Berliner Senats Waldorfschule darf Kind von AfD-Politiker ablehnen
Der Fall sorgte für Aufsehen: Eine Waldorfschule lehnte das Kind eines AfD-Abgeordneten ab. Dafür erntete die Einrichtung viel Kritik. Der Berliner Senat sieht den Fall anders.
Die Entscheidung einer Berliner Waldorfschule, das Kind eines AfD-Politikers abzulehnen, ist nach Einschätzung des Berliner Senats rein rechtlich völlig in Ordnung. Das Vorgehen der Schule sei auf dieser Ebene "nicht zu beanstanden", teilte die Senatsschulverwaltung am Donnerstag mit. Das habe eine Bewertung des Falls ergeben.
Privatschulen hätten das Recht auf die Auswahl ihrer Schüler. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sei dabei nur eingeschränkt anwendbar, nämlich "bei Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft", hieß es weiter.
Gestaltungsfreiheit von Privatschulen betrifft auch Auswahl der Schüler
Privatschulen könnten ihren Unterricht im Hinblick auf Erziehungsziele, Weltanschauung, Methoden und Inhalte eigenverantwortlich gestalten. Diese Gestaltungsfreiheit gelte auch für die Auswahl der Schüler. Der "Tagesspiegel" hatte zuerst darüber berichtet.
Die Waldorfschule hatte nach langen Diskussionen von Lehrern und Eltern die Aufnahme des Kindes des Berliner AfD-Abgeordneten abgelehnt. Zur Begründung hieß es im vergangenen Herbst, die Schule sehe keine Möglichkeit, das Kind, das den zugehörigen Waldorf-Kindergarten besuchte, mit der nötigen Unvoreingenommenheit und Unbefangenheit aufzunehmen.
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Berlins Schulsenatorin Sandra Scheeres sah die Entscheidung damals sehr kritisch. Auch der Bund der Freien Waldorfschulen hatte erklärt, er wünsche sich, dass die Schule ihre Entscheidung noch einmal überdenke. Der Berliner AfD-Fraktionsvorsitzende Georg Pazderski sprach von "Ausgrenzung und Sippenhaft".
- Nachrichtenagentur dpa