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Düsseldorf: Gericht hebt fristlose Kündigung von AfD-naher Professorin auf


Hochschule Niederrhein
Gericht hebt Kündigung von AfD-naher Professorin auf

Von dpa
Aktualisiert am 23.01.2019Lesedauer: 2 Min.
Die BWL-Professorin Karin Kaiser im Gerichtsaal des Landesarbeitsgerichtes: Die Hochschule warf der Dozentin vor, dass sie in ihren eigenen Vorlesungen fehlte.Vergrößern des Bildes
Die BWL-Professorin Karin Kaiser im Gerichtsaal des Landesarbeitsgerichtes: Die Hochschule warf der Dozentin vor, dass sie in ihren eigenen Vorlesungen fehlte. (Quelle: Federico Gambarini/dpa)

Mehrere Vorwürfe lagen gegen die BWL-Professorin vor, doch das Gericht ließ sie nicht gelten. Die Hochschule zeigte sich enttäuscht – und muss die AfD-Kandidatin nun weiter beschäftigen.

Das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht hat die fristlose Kündigung einer AfD-nahen Professorin der Hochschule Niederrhein verworfen. Die Vorwürfe gegen BWL-Professorin Karin Kaiser rechtfertigten den Rauswurf nicht, oder seien bereits durch Abmahnungen verbraucht, befand das Gericht und schloss sich der Vorinstanz an. Ihre parteipolitische Ausrichtung rechtfertige die Auflösung des Arbeitsverhältnisses ebenfalls nicht.

Die Hochschule hatte die Nebentätigkeit der Professorin als Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin moniert. Die sei aber jahrelang bekannt gewesen und toleriert worden, befand das Gericht und ließ die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zu.

Die Liste an Vorwürfen gegen die Professorin war lang

Sie sei einer ihrer Vorlesungen unentschuldigt ferngeblieben und habe eigenmächtig einen Korrekturassistenten und einen externen Lehrbeauftragten zum Abhalten der weiteren Vorlesungen engagiert, hatte ihr die Hochschulleitung weiter vorgeworfen.

Außerdem diffamiere sie andere Mitarbeiter, habe ihren Wohnsitz nicht an den Niederrhein verlegt und sei damit ihrer Residenzpflicht nicht nachgekommen. Kaiser entgegnete, eine solche Pflicht gebe es in ihrem Arbeitsverhältnis nicht. Bei der Diffamierung sprang ihr das Gericht zur Seite: Dieser pauschale Vorwurf sei von der Hochschule nicht belegt worden.

Die Hochschule zeigte sich enttäuscht

Das Arbeitsverhältnis sei durchaus belastet, räumte das Gericht ein. Dennoch sollte eine weitere Zusammenarbeit möglich sein. "Wir sind enttäuscht darüber, dass das Gericht heute nicht in unserem Sinne entschieden hat", sagte Hochschulpräsident Hans-Hennig von Grünberg.


Dass ihr Engagement für die AfD Ursache der Probleme sei, glaube sie nicht, hatte Kaiser gesagt. Sie war bei der Bundestagswahl für die AfD in Schleswig-Holstein als Kandidatin angetreten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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