Die subjektive Sicht zweier Autoren auf ein Thema. Niemand muss diese Meinungen übernehmen, aber sie können zum Nachdenken anregen.
Der Fall Ali B. Heldenhafter Einsatz oder Justizskandal?
Im Mordfall Susanna hat der Chef der Bundespolizei den Tatverdächtigen Ali B. persönlich aus dem Irak zurück nach Deutschland gebracht – möglicherweise illegal. Zwei Meinungen dazu.
Als Bundespolizeichef Dieter Romann gemeinsam mit weiteren Beamten den Tatverdächtigen im Fall Susanna aus dem Irak nach Deutschland brachte, prägte der Boulevard schnell die Begriffe: Ein "Helden-Polizist" hinderte einen mutmaßlichen Mörder unter großem persönlichen Einsatz an der Flucht.
Erst danach kamen Zweifel auf: Welche rechtlichen Grundlagen gab es für den Einsatz? Das Innenministerium bestritt zunächst, etwas von der Operation gewusst zu haben – musste dann einräumen, doch informiert gewesen zu sein. Der Einsatz ist juristisch umstritten und deswegen auch politisch heikel.
Mittlerweile laufen Strafanzeigen gegen den Chef der Bundespolizei und seine Einsatzkräfte. Die irakische Regierung wirft Deutschland einen Rechtsverstoß vor. Zwei Redakteure von t-online.de haben sehr unterschiedliche Meinungen zu dem Fall. War der Einsatz rechtmäßig?
Stumpfe Paragrafen-Reiterei hat im Fall Ali B. nichts verloren
Die Überstellung von Ali B. nach Deutschland war höchstwahrscheinlich illegal – und geschah doch vollkommen zu Recht. Was auf den ersten Blick ein Widerspruch ist, muss im Fall der Festnahme des mutmaßlichen Mörders der 14-jährigen Susanna hingenommen werden. Auch von Juristen.
Die mögen argumentieren, dass Deutschland und der Irak kein Abkommen über die Auslieferung von Verdächtigen haben. Sie mögen auch recht haben, dass deutsche Polizeibeamte nichts auf dem Rollfeld eines irakischen Flughafens verloren haben.
Aber das moralische Gerechtigkeitsempfinden muss in diesem Fall über die stumpfe Paragrafen-Reiterei siegen. Nichts weiter sind die Anzeigen eines Karlsruher Anwalts gegen Bundespolizeichef Romann und seine Kollegen.
Ali B. wurde in Deutschland wegen Mordes gesucht. Jeder Polizist, sogar jeder Privatmann, hätte ihn hier festnehmen dürfen. Im Irak nicht. Deshalb wurde das Gesetz vielleicht gebeugt, aber es wurde nicht gebrochen. Vergleiche mit dem Fall Magnus Gäfgen sind Quatsch.
Folter kann niemals legal sein. Eine Festnahme schon. Es grenzt an ein Wunder, dass Ali B. nach seiner Flucht noch festgenommen werden konnte. Er hat nun die Chance auf ein faires Gerichtsverfahren. Und die Eltern von Susanna haben eine Chance auf Gerechtigkeit.
Niemand steht über dem Recht – auch und gerade der Staat nicht
Die Ausübung jeder staatlichen Gewalt muss umfassend an das Recht gebunden sein. Dieser Grundsatz schützt nicht nur Tatverdächtige und Täter, er schützt jeden Bürger vor staatlicher Willkür. Und ist deswegen so im Grundgesetz verankert.
Es muss deshalb dringend aufgeklärt werden, ob es eine rechtliche Grundlage dafür gab, den im Mordfall Susanna tatverdächtigen Ali B. zurück nach Deutschland zu bringen.
Ohne legale Grundlage wären die sogenannten "Helden-Polizisten" mutmaßliche Straftäter. Und Innenminister Seehofer müsste als politisch Verantwortlicher zurücktreten. Ein Innenminister, der das Recht nicht achtet. Undenkbar.
Das mag aus moralischen Gründen schmerzen – doch das kann kein Maßstab für die rechtliche Bewertung sein. Damit erinnert der Fall auch an die Ermittlungen zum Kindsmörder Magnus Gäfgen.
Eine Folterandrohung, um das entführte Kind zu retten – das war menschlich nachvollziehbar. Und doch wurde der verantwortliche Polizist dafür verurteilt. Eine Freiheitsberaubung, um einen mutmaßlichen Mörder nicht entkommen zu lassen – das könnten viele verstehen.
Doch einen Rechtsstaat erkennt man daran, wie er mit seinen Straftätern umgeht. Wird Emotion, Empörung und Rache zur Maxime staatlichen Handelns, gibt es keinen Rechtsstaat mehr. Es wäre ein Regime der Willkür – und jeder Bürger ihm ausgeliefert.
Embed
Sie haben ebenfalls eine Meinung zu dem Fall – stimmen Sie ab in unserer Leserbefragung!
Teilen Sie Ihre Meinung mit
Welche Meinung zum Thema haben Sie? Schreiben Sie eine E-Mail an Lesermeinung@stroeer.de
- eigene Recherchen